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Nicht mehr „vertrieben“

Braunschweig (dpa) — Bei Deutschstämmigen, die nach dem 7.April 1989 aus Polen in die Bundesrepublik eingereist sind, kann nicht mehr automatisch von „vertreibungsbedingten Gründen“ ausgegangen werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig wies unter anderem mit dieser Begründung die Klage eines Aussiedlers aus Polen zurück, der keinen Vertriebenenausweis erhalten und dagegen geklagt hatte. Das Gericht hat damit erstmals in der Bundesrepublik die Auswirkungen des Demokratisierungsprozesses in Polen auf die dortige deutsche Minderheit berücksichtigt. (AZ: 8 A 8491/90)

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