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in kürze ZU SPÄT IN PROBEZEITNicht fristlos kündigen

Auch während der gesetzlichen Probezeit von sechs Monaten darf ein Arbeitnehmer wegen Unpünktlichkeit am Arbeitsplatz nicht ohne Abmahnung gekündigt werden. Damit gab das Arbeitsgericht Frankfurt der Klage einer gekündigten Verkäuferin statt. Az. 7 Ca 7819/00 (dpa)

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