Nicht anerkannte Flüchtlinge: Beschleunigte Abschiebungen
Sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung, verschärfte Residenzpflicht: Mit diesen Änderungen will der Innenminister raschere Abschiebungen ermöglichen.
Während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung solle eine sechsmonatige Residenzpflicht gelten. Dies solle dazu dienen, dass der Antragsteller gegebenenfalls für die Abschiebung verfügbar ist. Die Residenzpflicht – also die behördliche Auflage, nach der sich Asylbewerber und Geduldete nur in ihrem zugewiesenen Aufenthaltsbereich bewegen dürfen – ist höchst umstritten.
Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten sollen den Vorstellungen de Maizières zufolge auch länger als sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung verbleiben, wenn dies zur „Aufenthaltsbeendigung“ erforderlich ist.
Zudem sollen die Flüchtlinge erst nach dem Stellen eines Asylantrages aus der Erstaufnahmeeinrichtung auf die Kommunen verteilt werden. Derzeit würden viele Asylsuchende nach wenigen Tagen in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf die Kommunen verteilt, ohne einen Asylantrag bei der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge gestellt zu haben. Das erschwere die Asylantragstellung erheblich und verzögere das Asylverfahren insgesamt.
Sachleistungen statt Bargeld
Erneut eingereiste Flüchtlinge, die einen neuen Asylantrag stellen, sollen ebenfalls in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Den Bargeldbedarf will de Maizière soweit wie möglich durch gleichwertige Sachleistungen ersetzen. Die Auszahlung von Geld soll maximal einen Monat im Voraus zulässig sein. Zudem soll die zulässige Höchstdauer für die Aussetzung der Abschiebungen von sechs auf drei Monate verkürzt werden. Die bisher zulässige Höchstdauer von sechs Monaten habe zu gravierenden Unterschieden in der Entscheidungspraxis der Länder beigetragen.
Einschränkungen soll es nach dem Willen des Innenministers auch bei der Duldung von Flüchtlingen geben. Wenn der Grund für die Duldung durch das persönliche Verhalten bedingt sei, solle nur eine „beschränkte Duldung“ gelten. Zudem sieht das Papier die Einstufung von Montenegro, Albanien und des Kosovo als sichere Herkunftsstaaten vor. Bei Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien habe sich dieser Schritt „dämpfend“ auf die Asylzuwanderung ausgewirkt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
BGH-Urteil gegen Querdenken-Richter
Richter hat sein Amt für Maskenverbot missbraucht
Umweltfolgen des Kriegs in Gaza
Eine Toilettenspülung Wasser pro Tag und Person
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
BSW stimmt in Sachsen für AfD-Antrag
Es wächst zusammen, was zusammengehört
Absagen vor Kunstsymposium
Logiken der Vermeidung