Neues Stasi-Unterlagen-Gesetz: Überprüfungen gehen weiter

Der Bundesrat hat die Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gebilligt. Bis 2019 dürfen nicht nur Spitzen im öffentlichen Dienst auf eine Stasitätigkeit geprüft werden.

War der Mitarbeiter früher Spitzel? Wenn's stimmt, steht's hier. Bild: dpa

BERLIN dpa | Beschäftigte des öffentlichen Dienstes müssen noch bis 2019 mit Stasi-Überprüfungen rechnen. Zudem dürfen ehemalige Stasi-Mitarbeiter nicht mehr in der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen arbeiten. Etwa 45 betroffene Mitarbeiter sollen nun in andere Behörden versetzt werden.

Der Bundesrat stimmte entsprechenden Gesetzesänderungen zu, die der Bundestag bereits mit den Stimmen von Union und FDP verabschiedet hatte. Ohne die Novelle wären die Stasi-Checks Ende dieses Jahres ausgelaufen.

Vor allem die Versetzungs-Regelung war umstritten. Der Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Roland Jahn, hatte die früheren Stasi-Leute in seiner Behörde als Schlag ins Gesicht der Opfer kritisiert. Dagegen führten Kritiker an, die geplanten Zwangsversetzungen seien verfassungsrechtlich bedenklich. Erstmals hatte es im Bundestag keine breite Mehrheit für die Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes gegeben.

Der Chef der sächsischen Staatskanzlei, Johannes Beermann (CDU), verteidigte im Bundesrat die Neuregelung. Künftig sei es möglich, Beschäftigte ab dem gehobenen Dienst und ehrenamtliche Bürgermeister ohne konkreten Verdacht zu überprüfen. Darüber hinaus könnten alle Beschäftigte weiter überprüft werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine hauptamtliche oder inoffizielle Stasi-Tätigkeit vorlägen.

Nach der zum Jahresende auslaufenden Regelung konnten nur wenige Spitzenpositionen im öffentlichen Dienst überprüft werden. Künftig ist ein Stasi-Check ohne Anlass schon ab der Besoldungsgruppe A9 möglich. Mit der Novelle soll zudem der Zugang zu den Akten für Wissenschaftler und Journalisten leichter werden.

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