Neues Erbschaftsteuergesetz: Für die Konzernerben
Die schwarz-rote Koalition beschließt ein neues Erbschaftsteuergesetz. Das soll vor allem Unternehmer bedienen, kritisiert die Linkspartei.
Das Ringen um die Erbschaftsteuer hat ein Ende – zumindest für diese Legislaturperiode. Eine Woche nach dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses wurde dieser im Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition angenommen. Die Opposition stimmte dagegen. Die Linkspartei warf den Grünen Unglaubwürdigkeit vor.
Großes Interesse an der Diskussion zeigte die Regierungskoalition nicht: Die während der Abstimmung schon schwach gefüllten Reihen der Union lichteten sich weiter, als Dietmar Bartsch nach vorn trat. Die SPD war nur mit einer Handvoll Abgeordneter erschienen.
„Am Ende wurden die Forderungen der Unternehmenslobby fast vollständig bedient“, kritisierte Bartsch. Als Beispiel nannte er die BMW-Eignerfamilie Quandt, deren Vermögen im Jahr 2015 mit 26,5 Milliarden Euro beziffert wurde. Diese Riesenkonzerne seien weiterhin steuerlich begünstigt.
Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Unternehmensvermögen bis zu 26 Millionen Euro quasi steuerfrei vererbt werden könne, wenn die bestehenden Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ab 90 Millionen Euro soll die Steuer schrittweise zunehmen. Aber auch Konzerne mit Milliardenwert lassen sich ohne nennenswerte Steuerbelastung vererben.
Das Argument: Arbeitsplätze
„Sie kommen dann immer mit dem Argument Arbeitsplätze“, sagte Bartsch. Es habe aber keinen einzigen Fall gegeben, in dem ein Unternehmen wegen der Erbschaftsteuer pleite gegangen sei. Stattdessen gehe die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter auseinander.
Doch auch die Grünen bekamen ihr Fett weg. „Tapfer dagegen gestimmt“, attestierte Bartsch. Im Vermittlungsausschuss habe mit Thüringen aber nur ein einziges von den Grünen mitregierte Bundesland gegen den Kompromiss gestimmt. „Ich finde, das ist nur begrenzt glaubwürdig.“
Während der CSU-Politiker Hans Michelbach Bartsch eine „Neidkampagne“ vorwarf, betonte die Grüne Anja Hajduk, in welch schwieriger Situation ihre ParteikollegInnen in den Ländern gewesen seien: Es habe ein Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss vorgelegen, dem alle Ministerpräsidenten zugestimmt hätten, sagte Hajduk. Abgesehen von Baden-Württemberg sei das Ergebnis für die grün mitregierten Länder unbefriedigend. Es werde noch eine „sehr schwierige Abwägung sein“, wie die Länder sich nun im Bundesrat verhalten würden. Das halte die Fraktion nicht davon ab, die „gravierenden Schwächen“ zu benennen.
Auch in der Koalition brodelt es. Die SPD-Abgeordnete Cansel Kiziltepe nannte den Kompromiss einen „Minimalkonsens, nicht mehr und nicht weniger“. Deswegen unterstütze die Fraktion die Forderung der sozialdemokratischen Arbeitsministerin Andrea Nahles, in der nächsten Legislatur zu einer Erbschaftsteuer zu kommen, „die den Namen auch verdient“. Die Grünen nannte Kiziltepe das „Zünglein an der Waage“. Leider habe sich Ministerpräsident Kretschmann für die „andere Seite“ entschieden und damit sei „kein besseres Ergebnis herausgekommen“. Diese Worte sorgten für empörtes Getöse aus den Reihen der Union.
Nach dem Bundestag muss im Oktober der Bundesrat über die Gesetzesreform abstimmen. Die Reform war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die geltende Rechtslage Ende 2014 wegen zu starker Begünstigung der Firmenerben für verfassungswidrig erklärt hatte.
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