Reform der Erbschaftsteuer: Kurzer Brief aus Karlsruhe
Die Politik kann sich nicht auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigen. Nun macht das Verfassungsgericht Druck.

Nicht am Steuerformular, sondern an der Erbschaftssteuer selbst scheitert derzeit die Politik Foto: dpa
KARLSRUHE taz | Das Bundesverfassungsgericht drängt die Politik, sich schnell auf eine Reform der Erbschaftsteuer zu einigen. In einem Brief an Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat droht Karlsruhe jetzt mit einer „Vollstreckungsanordnung“.
Bisher können Unternehmenserben große Werte auch dann steuerfrei erben, wenn dies nicht der Sicherung von Arbeitsplätzen dient. Dies hatten die Verfassungsrichter jedoch im Dezember 2014 beanstandet. Bis zum 30. Juni 2016 sollte die Politik eine Neuregelung beschließen.
Die Große Koalition im Bundestag beschloss zwar Ende Juni ein neues Erbschaftsteuergesetz. Doch der Bundesrat lehnte die Regelung Anfang Juli ab. SPD-, grün- und linksregierte Länder kritisierten zu große Zugeständnisse an die Unternehmenserben und riefen den Vermittlungsausschuss an.
Ferdinand Kirchhof, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, kündigte jetzt in einem knappen Brief an, dass sich sein Senat Ende September erneut mit der Erbschaftsteuer befassen wird.
Nachträgliche Vollstreckungsanordnung angedroht
Konkret hätte das Gericht dabei wohl drei Möglichkeiten. So könnte es eine Übergangsregelung beschließen und dabei selbst die Privilegien für Firmenerben definieren. Oder es könnte bestimmen, dass die Privilegien nach einer weiteren Frist ersatzlos enden, wenn der Gesetzgeber bis dahin nichts beschließt.
Firmenerben würden dann behandelt wie andere Bürger auch. Die Richter könnten aber auch das Thema noch einmal vertagen, falls sich im September abzeichnet, dass sich Bundestag und Bundesrat doch noch auf eine Reform einigen.
Nur eine Option besteht nicht: Karlsruhe wird die Erbschaftsteuer nicht ersatzlos entfallen lassen, falls sich die Politik nicht einig wird. Darauf hatten sich die Verfassungsrichter schon in den Nachberatungen nach ihrem Urteil verständigt und damit entsprechenden Spekulationen der CDU/CSU den Wind aus den Segeln genommen.
Bisher hat das Verfassungsgericht erst einmal eine nachträgliche Vollstreckungsanordnung angedroht. Das war 2013, als es um die Gleichstellung von Homo-Partnerschaften bei der Grunderwerbsteuer ging. Damals reagierte der Gesetzgeber, bevor Karlsruhe sich erneut mit der Sache beschäftigte.
Leser*innenkommentare
Lowandorder
;))
Das hatte sich die CDU sicher anders vorgestellt - Als sie ziemlich unverfroren & nepotistisch - nach Paul Kirchhof (erinnert noch jemand den Blitz-Aufstieg&Fall dieses Rohrkrepierers¿! -
Seinen Bruder ins selbe - doch doch - Dezernat/Dienstzimmer unter die Primadonnen a Karlsruhe placierte -
Nicht gedacht - Daß der so fein
Gehypte - mal Tacheles in der Erbschaftssteuer via Senat reden würde!
Geradezu erschreckend berti-vogtsche
Terrierqualitäten - Blauer Brief & so!
An den Tag & ala longe legen würde!;)
Herrlich - & Wir & nicht nur unser
Gröfimaz Zéro noir - dürfen gespannt sein!
(Ernst Benda via informationelles Grundrecht läßt grüßen ~>
Kerben im IM-Tisch;)) bis heute!;()
Havetrust
Es geht dabei ja nicht nur um die Sicherung von Arbeitsplätzen, sondern in der Kritik steht insbesondere die Höhe der Freigrenze. Und hier scheiden sich die Geister. Im Entwurf geht es um 26 Millionen Euro. DIE LINKE fordert dagegen einen einheitlichen Freibetrag von 150.000 Euro > http://www.linksfraktion.de/themen/erbschaftsteuer/ Die FAMILIENUNTERNEHMER würden die Latte gern knapp zwei Größenordnungen höher legen> https://www.mehrwertsteuerrechner.de/erbschaftssteuer#DIE_FAMILIENUNTERNEHMER_ASU_eV
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht hier, um Münte zu zitieren „klare Kante“ zeigt und die von ihnen gemachten Vorgaben in einen rechtskräftigen Beschluss umsetzt. Die Politik ist dazu offenbar nicht in der Lage.