Neues Biosiegel in der EU: Ein Blatt für alle Länder
Ab 1. Juli kennzeichnet in der EU ein Blatt die Biolebensmittel. Es gelten dieselben Standards wie beim deutschen Biosiegel. Neu ist ein Hinweis auf die Herkunft der Rohstoffe.
BERLIN afp/dpa | Ab Donnerstag gilt für Bioprodukte eine neue Kennzeichnung. Das EU-weit gültige Biosiegel zeigt auf grünem Hintergrund ein geschwungenes Blatt aus den zwölf Europa-Sternen. Für deutsche Verbraucher ist es damit künftig einfacher, auch im EU-Ausland Bioprodukte zu suchen. Die Kriterien für die Vergabe des Siegels sind grundsätzlich die gleichen wie beim deutschen Biosiegel, dem grünen Sechseck mit der Aufschrift "Bio nach EG-Öko-Verordnung". Dieses Siegel wird es auch weiterhin geben.
Einige deutsche Biosiegel von Öko-Anbauverbänden haben noch höhere Anforderungen an Tierhaltung und Verarbeitung. Darauf wies der Verband Die Verbraucherinitiative hin. Die Verbraucherzentrale Berlin betonte, dass das Siegel zwar schon seit dem 7. April zulässig sei, aber erst auf sehr wenigen Produkten stehe.
Lebensmittel mit dem neuen Bioblatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind.
Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden; ihr Ökofutter soll der Betrieb selbst oder ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen möglichst wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.
In unmittelbarer Nähe des Bioblatts ist die Ökokontrollstellen-Nummer angegeben, ein weiteres Erkennungszeichen für ein Bioprodukt. Sie besteht aus einem Länderkürzel (etwa DE für Deutschland), drei Buchstaben (in Deutschland: ÖKO) und drei Ziffern, hinter denen sich die Kontrollstelle verbirgt.
Unter der Kontrollstellen-Nummer muss ein Hinweis stehen, wo die Rohstoffe herkommen: ob aus einem EU-Land oder einem Drittstaat. Biobetriebe werden mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Stelle oder einer Behörde überprüft. Bei Verstoß gegen die Vorschriften können Betriebe das Biosiegel auf ihren Produkten auch wieder verlieren.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch sieht Mängel. "Auch das verpflichtende europäische Bio-Siegel wird gravierende Kennzeichnungsprobleme für Bio-Kunden nicht beseitigen", sagte Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode. "Mit dem Bio-Siegel verkauft werden etwa Limonaden, bei denen kein Stück Frucht drin ist, sondern der Geschmack mit Aromastoffen aus Papierabfällen und Schimmelpilzen erzeugt wird."
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