: Neuerlicher Erfolg vor Gericht
■ UKE-Strahlenpatientin erhält nun doch Schmerzensgeld
Einen neuerlichen Erfolg im UKE-Strahlenskandal hat der Hamburger Patientenanwalt Wilhelm Funke erstritten. Vor dem Landgericht Hamburg wurde am Freitag ein Vergleich über Schadensersatzzahlungen der Stadt an die strahlengeschädigte Patentin Elga C. geschlossen. Das gab Funke gestern bekannt.
C. war 1989 in der UKE-Frauenklinik durch Behandlung mit einer veralteten Bestrahlungsmethode schwer geschädigt worden. Die für die Uniklinik zuständige Wissenschaftsbehörde verpflichtete sich nun zur Übernahme aller aus der Therapie folgenden materiellen Schäden wie Einkommensverluste und Pflegeaufwendungen sowie zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in ungenannter Höhe. „Frau C. kann sich nunmehr endlich eine behindertengerechte Wohnung nehmen“, resümierte Funke zufrieden.
Zugleich kritisierte er die starre Haltung der Behörde im Fall des Darmkrebspatienten Theodor G., der 1988 im UKE ebenfalls schwere Strahlenschäden erlitten habe. Ihm werde, anders als „in gleichgelagerten Fällen“, bislang die Anerkennung als Geschädigter und jede Zahlung verweigert. Funke kündigte an, auch in diesem Fall vor Gericht ziehen. Die Wissenschaftsbehörde begründete ihre Position gestern mit einem Gutachten. Danach sei es fraglich, ob die Schäden, die G. erlitten habe, auf eine unsachgemäße Behandlung zurückzuführen seien. smv
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