Neuer Stress bei Suhrkamp: Worte auf der Waage

Hans Barlach streitet sich mit Peter Handke und Rainald Goetz – über seinen Anwalt. Unklar ist, ob er den Autoren mit einem Verlagsausschluss drohen will.

Peter Handke nannte Hans Barlach einen „Unhold“. Bild: dpa

Es ist gerade einmal eine Woche her, dass der Suhrkamp-Minderheitsgesellschafter Hans Barlach vom Frankfurter Landgericht 2,2 Millionen Euro aus den Verlagsgewinnen des Geschäftsjahrs 2010 zugesprochen bekam, da sorgt eine neue Pressemitteilung des Hamburger Unternehmers für Verwirrung. Diesmal geht es um Worte, die in Berlin vor Gericht gesagt wurden – oder eben nicht.

Nach der Frankfurter Urteilsverkündung hatten die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und Süddeutsche Zeitung Barlach mit dem Satz „Ein Autor, der mich in derartiger Form beschimpft, gehört aus dem Verlag geschmissen“ zitiert. Barlach habe diesen Satz in einer Berliner Verhandlung „über seinen Anwalt ausrichten“ lassen, so die FAZ. Die Drohung sei nicht schriftlich protokolliert, doch es gebe „mehrere Zeugen“.

Der schimpfende „Autor“ sind in diesem Fall zwei: die Schriftsteller Rainald Goetz und Peter Handke. Letzterer hatte Barlach in einem Artikel als „Unhold“ beschimpft, Goetz nannte den Unternehmer in einem Interview einen „Wimp“ und „Feigling“. Barlach schreibt dazu, er habe sich „als persönlich Betroffener (…) kritisch über Herrn Handke und Herrn Goetz geäußert“, was ihm vom Suhrkamp-Verlag „nunmehr vor Gericht zum Vorwurf“ gemacht werde.

Der in der Presse zitierte Satz hingegen stamme gar nicht von ihm und sei auch nicht so geäußert worden: „Zur richtigen rechtlichen Einordnung für das Gericht hat der Anwalt im Rahmen der mündlichen Verhandlung als Argument für eine verteidigende öffentliche 'Gegenerklärung' von mir gegen die Schmähkritiken von Herrn Handke und Herrn Goetz die Überlegung ins Feld geführt, dass solche reinen Schmähkritiken von Autoren derartig schwer wiegend würden und sogar ein Grund sein könnten, das Vertragsverhältnis zu diesen Autoren in Frage zu stellen.“ Es sei lediglich um eine rechtliche Einordnung gegangen.

Allerdings sind auf dem Wege der „rechtlichen Einordnung“ vor Gericht seit Dezember vergangenen Jahres schon die Geschäftsführung des Verlags abberufen und die vom Verlag zur Vermögensbildung gedachten Gewinne dem Minderheitsgesellschafter Barlach zugesprochen worden. Nach diesen juristischen Teilerfolgen im jahrelangen Streit zwischen Barlach und der Familienstiftung muss man Barlachs jüngste Äußerung sehr ernst nehmen. Für die kommenden Urteilsentscheidungen ist mit dem Schlimmsten zu rechnen.

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