Neuer Baustandard: Regierung bringt einfachere Norm auf den Weg
Das Ziel ist, günstiger zu bauen: Die Koalition verbindet große Erwartungen mit einem neuen Gebäudetyp. Über den Entwurf wurde lange gestritten.
Foto: Patrick Pleul/dpa
rtr | Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für einfacheres und günstigeres Bauen vorgelegt. Durch eine Änderung des Bauvertragsrechts soll unter Verzicht auf bestimmte Komfortstandards so auch schneller gebaut werden können, wie aus einem Entwurf des Justizministeriums (BMJV) zum sogenannten Gebäudetyp E hervorgeht, der Reuters am Montagmorgen vorlag. Erfahrungen aus Pilotprojekten zufolge können die Baukosten dadurch um 10 bis 15 Prozent gesenkt werden.
Die Neuregelung sieht eine freiwillige Option vor. Nur wenn die Parteien eines Bauprojekts den neuen „Gebäudetyp E-Basisstandard“ ausdrücklich vereinbaren, gelten die vereinfachten Regeln. Andernfalls bleibt es bei den bisherigen, höheren Standards. An zwingenden staatlichen Vorgaben etwa zu Brandschutz, Statik oder Belichtung ändert das Gesetz nichts.
„Bauen in Deutschland muss einfacher und günstiger werden. Denn wir brauchen mehr bezahlbaren Wohnraum“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). „Mit dem Gebäudetyp-E-Gesetz ebnen wir dafür den Weg.“ Bauministerin Verena Hubertz (SPD) sagte: „Jeder Euro, den wir nicht in überflüssige Standards stecken, ist ein Euro für mehr bezahlbaren Wohnraum. So wird Bauen günstiger und bleibt rechtssicher.“
Dem Entwurf waren monatelange Abstimmungen innerhalb der Regierung vorausgegangen. Ursprünglich hatten Justiz- und Bauministerium bereits im November 2025 ein gemeinsames Eckpunktepapier vorgelegt. Die Verbände der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie mehrere Bundesländer hatten die Regierung zuletzt wiederholt zu mehr Tempo bei dem Vorhaben gedrängt.
Bislang scheitert das Bauen nach einem günstigeren Standard oft an rechtlichen Unsicherheiten, da Bauunternehmen bei Abweichungen von etablierten Normen Rechtsstreitigkeiten fürchten. Der Gesetzentwurf wird nun an die Länder und die Verbände versandt, die bis zum 13. November 2026 Stellung nehmen können.
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