Neue Regeln für Müllexporte: Papiertiger gegen Plastikmüll

Seit Anfang Januar gibt es neue Vorschriften für den weltweiten Handel mit Plastikmüll. Doch sie sind schwammig und Kontrollen fehlen.

Im Vordergrund Plastikflaschen, dahinter Männer

Arbeiter sortieren während der Corona-Pandemie in Indonesien Plastikflaschen Foto: dpa

BERLIN taz | Die neue Verordnung klingt nach Fortschritt: Seit Anfang des Jahres dürfen nur noch Kunststoffabfälle international gehandelt werden, die leicht recycelt werden können. Es dürfen nur noch Abfälle über Grenzen gebracht werden, die aus einer einzigen Kunststoffart bestehen und kaum Störstoffe enthalten, wie Metall oder Schmutz. Exporte in Länder außerhalb der EU müssen genehmigt werden oder sind verboten; innerhalb der EU darf weiter relativ frei gehandelt werden. Rund 1 Million Tonnen Kunststoffabfälle hat Deutschland 2018 laut Umweltbundesamt exportiert; zu 88 Prozent handelt es sich dabei um Gewerbemüll, 12 Prozent sind Verpackungen.

„Kein Plastik aus Europa soll mehr die Umwelt von Entwicklungsländern belasten oder ewig in den Weltmeeren schwimmen“, sagt Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). Allerdings: Wie die schönen neuen Regeln umgesetzt werden sollen, ist unklar. Die Verordnung besagt, dass die Abfälle „weitgehend frei“ von Störstoffen sein und „vorwiegend aus“ bestimmten Kunststoffen bestehen müssen. Doch was heißt das? Bei den Unternehmen herrsche eine „große Unruhe“ über die neuen Regeln, sagt Peter Kurth, Präsident des Entsorgerverbandes BDE.

„Es kommt jetzt darauf an, mit welchen Prozentzahlen die bislang unbestimmten Formulierungen untersetzt werden“, sagt Sabine Fankhänel, bei der Sonderabfallgesellschaft Berlin-Brandenburg zuständig für den internationalen Abfallhandel. So erlaubt das Standard setzende Duale System Deutschland für Abfall aus Kunststoff-Folien – etwa Plastiktüten – einen Störstoffanteil von 8 Prozent. Abfälle aus Bechern – wie für Joghurt – dürfen 6 Prozent Störstoffe enthalten. Sie gelten dann als „sortenrein“. Derzeit werden EU-weite Leitlinien dazu erarbeitet, im Gespräch sind Höchstgrenzen für Störstoffe von 2 Prozent. Viele Experten halten das für technisch derzeit nicht machbar. Die großen Kunststoff- und Recyclingverbände der EU haben deshalb schon davor gewarnt, dass der Handel mit Recyclingmaterial aus Plastik ganz zum Erliegen kommen könnte. Branchenexperten sehen das einerseits als Problem, weil der Markt für die gebeutelten Abfallsortierer noch enger würde; andererseits halten sie es für wichtig, endlich in Europa Kapazitäten für Kunststoffkreisläufe aufzubauen. Die neue Verordnung könne dies anstoßen.

Gut gemeinte Absicht mit Nebenwirkungen

Lobbyist Kurth hält das für Wunschdenken. In Deutschland etwa verhinderten die hohen Energiekosten und das Lohnniveau den Aufbau bestimmter Verwertungsstrukturen, etwa für Landwirtschaftsfolien oder andere weniger anspruchsvolle Kunststoffsorten. Kurth fürchtet, dass die „gut gemeinte Absicht, nach Malaysia keine Kunststoffe mehr zu exportieren, letztlich nur dazu führt, dass hierzulande mehr Kunststoff verbrannt und weniger stofflich recycelt wird“.

Michael Jedelhauser, beim Umweltverband Nabu zuständig für Kreislaufwirtschaft, hält die beschlossenen Sonderregeln für den EU-Raum für problematisch. Als China seine Grenzen für schmutzigen Plastikmüll geschlossen habe, seien viele Exporteure nach Osteuropa und in die Türkei ausgewichen. Berichte über wachsende Müllkippen in diesen Ländern häufen sich, Kapazitäten für hochwertiges Recycling fehlen. Diese Exporte ermögliche die Verordnung weiterhin, sie müssten stärker eingeschränkt werden, fordert Jedelhauser. Nur sauber sortierte Abfälle sollten nach Zustimmung exportiert werden dürfen – und nur an zertifizierte und kontrollierte Verwertungsanlagen.

Doch für die wahre Schwachstelle der neuen Verordnung halten viele Experten nicht ihre Vorschriften, sondern ihre Umsetzung. Die Genehmigungsverfahren seien aufwändig und bürokratisch, ist zu hören, Unternehmen würden sie umgehen, wenn nicht entsprechend kontrolliert werde. Zuständig für die Kontrollen sind unterschiedliche Stellen: das Bundesamt für Güterverkehr, der Zoll und Genehmigungsbehörden der Länder, also Sonderabfallgesellschaften oder Regierungspräsidien.

Nach stichprobenartigen Anfragen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder beim Zollkriminalamt wird in keiner Behörde Personal umgeschichtet oder aufgestockt, um zu überprüfen, ob die Unternehmen die neuen Vorgaben umsetzen. Lediglich das Bundesamt für Güterverkehr teilt mit, „im Rahmen bundesweiter Großverfahren finden derzeit umfangreiche Stellenbesetzungen im Straßenkontrolldienst des Bundesamtes statt, die im weiteren Jahresverlauf sukzessive zu einer deutlichen personellen Verstärkung und in der Folge zu einer entsprechend erhöhten Kontrolldichte auch im Abfallrecht führen werden“.

Im vergangenen Sommer hatte die internationale Polizeiorganisation Interpol einen Bericht zu Plastikmüll veröffentlicht und gewarnt, illegale Exporte hätten in den vergangenen Jahren stark zugenommen und gefährdeten vor allem in Südostasien Umwelt und Gesundheit.

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