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Neue Gesetze im neuen JahrWas ändert sich 2024?

So einiges für Bürgergeldbeziehende, Familien und Rentner:innen. Im Restaurant könnte es teurer werden, Cannabis wird legal.

Warten auf mehr Bürgergeld: Blick ins Jobcenter Berlin-Wedding Foto: Heinrich Holtgreve/Ostkreuz

🐾 Bürgergeld

🐾 Kinderzuschlag

🐾 Mindestlohn

🐾 Fachkräfte aus dem Ausland

🐾 Rente wegen Erwerbsminderung

🐾 Sozialabgaben

🐾 Freibeträge

🐾 Elterngeld

🐾 Pflegegeld und Brustkrebsvorsorge

🐾 E-Rezept

🐾 Cannabis

🐾 Mehrwertsteuer beim Restaurantbesuch

🐾 Gebäudeenergiegesetz

Die Regelsätze im Bürgergeld steigen ab dem 1. Januar um 61 Euro im Monat, das sind 12 Prozent mehr. Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte bekommen dann 563 Euro im Monat. Die Regelsätze für Menschen in Lebenspartnerschaften und für Kinder steigen entsprechend. Diese Steigerungen gelten auch für die Regelsätze der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die denen im Bürgergeld entsprechen.

Bürgergeldbeziehende, die in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht sind, erhalten ab 1. Januar einen geringeren Regelsatz, wenn die Betreibenden sowohl die Verpflegung als auch die Haushaltsenergie der Be­woh­ne­r:in­nen finanzieren. Dann kann der Anteil aus dem Regelsatz für Ernährung und Strom nämlich direkt an den Betreibenden der Unterkunft gehen. Be­woh­ne­r:in­nen mit Bürgergeldbezug könnten dann einen um mehr als 180 Euro gekürzten Regelsatz bekommen. Dies dürfte unter anderem Ukrai­ne­r:in­nen und andere anerkannte Geflüchtete betreffen.

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Auch der maximale Kinderzuschlag für Eltern mit geringen Einkommen steigt von 250 auf 292 Euro im Monat pro Kind.

Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2024 von derzeit 12 auf 12,41 Euro brutto in der Stunde. Mit der Zunahme des Mindestlohns steigt ab 1. Januar 2024 auch die Entgeltgrenze für eine sogenannte geringfügige Beschäftigung („Minijob“) ohne Sozialversicherungspflicht von 520 Euro auf dann 538 Euro im Monat.

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Der Arbeitsmarktzugang für Menschen aus dem Nicht-EU-Ausland wird durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erleichtert. Ab März 2024 können Personen aus diesen Drittstaaten, die einen im Ausland staatlich anerkannten Berufsabschluss nach mindestens zweijähriger Ausbildung haben und über mehrere Jahre berufspraktischer Erfahrung verfügen, zu Arbeitgebenden in Deutschland einreisen. Die formale Anerkennung der Berufsqualifikation in Deutschland ist damit nicht mehr erforderlich. Ausgenommen sind reglementierte Berufe, etwa im Gesundheitsbereich.

wochentaz

Dieser Text stammt aus der wochentaz. Unserer Wochenzeitung von links! In der wochentaz geht es jede Woche um die Welt, wie sie ist – und wie sie sein könnte. Eine linke Wochenzeitung mit Stimme, Haltung und dem besonderen taz-Blick auf die Welt. Jeden Samstag neu am Kiosk und natürlich im Abo.

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Neues gibt es auch zur Rente wegen Erwerbsminderung. Wer diese bereits vor dem Jahre 2019 bezog, ­erhält ab Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zwischen 4,5 und 7,5 Prozent­ auf die Rente. Dieser Zuschlag soll die Er­werbs­min­de­rungs­­rent­­ne­r:in­nen im Bestand, die in früheren Reformen nicht berücksichtigt wurden, besserstellen. Laut Bundesarbeitsministerium sollen davon 3 Millionen Rent­ne­r:in­nen profitieren.

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Viele mit einem höheren Einkommen werden ab dem 1. Januar 2024 höhere Sozialabgaben leisten müssen, denn in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung steigen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen. Dies sind die Höchstgrenzen an Bruttoeinkommen, auf die man Sozialbeiträge entrichten muss. Ab dem Jahre 2024 muss man dann als Gut­ver­die­ner:in in der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu einem Einkommen oder Einkommensanteil von 5.175 Euro brutto im Monat Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.

In der Rentenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen ebenfalls steigen, auf 7.550 Euro (West) beziehungsweise 7.450 Euro (Ost). Für die höheren Einzahlungen erwirbt man dann aber auch mehr Rentenansprüche.

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Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer steigt 2024 für Ledige auf voraussichtlich 11.784 Euro, für Verheiratete auf das Doppelte. Dieses Existenzminimum wird steuerlich nicht angetastet. Mit dem Grundfreibetrag steigt auch der steuerliche Kinderfreibetrag auf dann voraussichtlich 6.612 Euro, die der elterliche Haushalt pro Kind steuerlich geltend machen kann.

Die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ist bei höheren Einkommen meist höher, als wenn man alternativ das Kindergeld in Anspruch nähme, das grundsätzlich allen Eltern zusteht. Das Kindergeld beträgt 2024 wie bisher schon 250 Euro im Monat für jedes Kind.

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Das Elterngeld für Paare, die ihr Kind ab dem 1. April 2024 bekommen, wird nur noch bei einem zu versteuernden Einkommen bis zu 175.000 Euro im Jahr gewährt.

Bei getrennten Eltern steigt der Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, den Unterhaltsverpflichtete in der Regel zahlen müssen. Für Kinder bis zum 6. Lebens­jahr beträgt der Unterhalt dann 480 Euro statt wie bisher 437 Euro im Monat. Pro Kind und Elternteil stehen­ Fami­lien in den Jahren 2024 und 2025 nun 15 bezahlte Kinderkrankentage zu. Vor Corona war diese Zahl niedriger und wurde dann während der Epidemie erhöht.

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Das Pflegegeld und die Sachleistungsbeträge in der ambulanten Pflege werden ab 1. Januar um 5 Prozent erhöht, das sind dann monatlich 16 bis 45 Euro mehr an Pflegegeld. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für 10 Arbeitstage. Die Pflegekasse übernimmt ab 1. Januar 2024 im ersten Jahr einer Heimunterbringung 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils, die Zuschüsse steigen mit der Aufenthaltsdauer. Aller­dings ist dies nicht der gesamte Eigenanteil, der ja noch aus In­vestitions-, Wohn- und Essenskosten besteht. Daher kann der Zuschuss aus der Pflegekasse etwa im ersten Jahr bei 180 Euro im Monat liegen, wobei der gesamte Eigen­anteil der Be­woh­ne­r:in aber 2.500 Euro beträgt.

Die Altersobergrenze für die kostenlose Brustkrebsfrüherkennung für gesetzlich Versicherte, das Mammographie-Screening, wird ab Juli 2024 von 69 auf 75 Jahre angehoben.

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Das E-Rezept, das elektronische Rezept, wird ab dem 1. Januar ­verpflichtend. Ärz­t:in­nen müssen das E-Rezept ausstellen, Pa­ti­en­t:in­nen können das Rezept dann per Stecken der elektronischen Gesundheitskarte in der Apotheke, per App oder immer noch mittels eines ausgedruckten Papiers einlösen.

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Zum 1. April soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum beziehungsweise von 50 Gramm aus Eigenanbau erlaubt sein. Der Beschluss des Bundestags zu diesen Plänen steht allerdings noch aus.

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2024 könnte der Restaurantbesuch teurer werden. Denn in der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt der 7 Prozent zu Coronazeiten.

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Das breit diskutierte Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar in Kraft. Die Neuregelung schreibt künftig beim Einbau neuer Heizungen vor, dass diese die Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien produzieren müssen. Bestehende Öl- und Gasheizungen dürfen aber noch bis Ende 2044 betrieben werden. (mit dpa)

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