: Neue EU-Regeln zum Asyl
Einreiseland muss sich für zwölf Monate um Asyl-bewerber kümmern. Grundlage sind Fingerabdrücke
BRÜSSEL dpa ■ Die 15 EU-Staaten haben neue Regeln zum Umgang mit Asylbewerbern festgelegt. Damit wird der Streit über die Frage beigelegt, welcher Staat für den Asylantrag eines Ausländers zuständig ist. Das Land der Einreise muss sich dem Kompromiss zufolge während der ersten zwölf Monate um den Asylbewerber kümmern. Reist der Betreffende in ein anderes EU-Land weiter, übernehmen dessen Behörden nach mindestens fünfmonatigem Aufenthalt die Verantwortung für den Fall.
Grundlage dieses Verfahrens wird das neue System zum EU-weiten Abgleich von Fingerabdrücken, das am 15. Januar starten soll. Anhand der Fingerabdrücke wollen die EU-Staaten künftig feststellen, wo ein Asylbewerber in die EU eingereist ist.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen