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Neue EU-Regeln zum Asyl

Einreiseland muss sich für zwölf Monate um Asyl-bewerber kümmern. Grundlage sind Fingerabdrücke

BRÜSSEL dpa ■ Die 15 EU-Staaten haben neue Regeln zum Umgang mit Asylbewerbern festgelegt. Damit wird der Streit über die Frage beigelegt, welcher Staat für den Asylantrag eines Ausländers zuständig ist. Das Land der Einreise muss sich dem Kompromiss zufolge während der ersten zwölf Monate um den Asylbewerber kümmern. Reist der Betreffende in ein anderes EU-Land weiter, übernehmen dessen Behörden nach mindestens fünfmonatigem Aufenthalt die Verantwortung für den Fall.

Grundlage dieses Verfahrens wird das neue System zum EU-weiten Abgleich von Fingerabdrücken, das am 15. Januar starten soll. Anhand der Fingerabdrücke wollen die EU-Staaten künftig feststellen, wo ein Asylbewerber in die EU eingereist ist.

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