: Neue EU-Grenzwerte
In älteren oder Recycling-Produkten finden sich oft zwar verbotene, aber langlebige Schadstoffe. Die EU legt deshalb nun strengere Grenzwerte fest
In der Europäischen Union werden neue Grenzwerte für bestimmte, besonders schädliche Chemikalien in Abfällen eingeführt. Darauf einigten sich Vertreter*innen des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten, wie der französische EU-Ratsvorsitz am Dienstag mitteilte. Die Einigung betrifft sogenannte persistente organische Schadstoffe (POP).
Diese Chemikalien bauen sich nur schwer ab und verbreiten sich über Luft, Wasser und Nahrungsketten. Sie belasten Menschen, Tiere und die Umwelt für viele Jahre und können sich auch über große Entfernungen verbreiten. Je nachdem wie viel ein Mensch von den Stoffen aufnimmt, werden etwa das Immunsystem, die Atemwege, das Hormonsystem, die Fortpflanzungsfähigkeit oder das Herz-Kreislauf-System beeinträchtigt.
Wichtig für Recycling
Nach Angaben der Kommission werden persistente organische Schadstoffe zwar eigentlich nicht mehr in neuen Produkten verwendet. Sie können aber noch zum Beispiel in wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden. Auf dem Weg zu einer Kreislaufwirtschaft sei es entscheidend, die POP-Menge in Abfällen zu begrenzen, hieß es weiter. Bei der Kreislaufwirtschaft geht es etwa darum, Produkte so oft wie möglich zu recyceln, zu reparieren oder anderweitig weiter zu nutzen.
Strengere Grenzwerte wird es den EU-Angaben zufolge nun unter anderem für Perfluoroctansäure (PFOA) geben, deren Salze und verwandte Verbindungen sich zum Beispiel in wasserdichten Textilien, Antihaft-Kochgeschirr und Löschschaum finden.
Auch für bestimmte Flammschutzmittel – Polybromierte Diphenylether (PBDE) und Hexabromcyclododecan (HBCDD) – sollen neue Grenzwerte gelten. Beides ist etwa in Kunststoffen und Textilien zu finden. Hexabromcyclododecan findet sich zum Beispiel in Gebäudeisolierungen – wenn das Haus abgerissen wird, landet die Chemikalie im Abfall.
Die Einigung über die Grenzwerte muss nun noch formell von den EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des Europäischen Parlaments gebilligt werden. Dies gilt aber als Formalie.
(dpa, taz)
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