Neue Bufdi-Stellen für Asylsuchende: Flüchtlinge helfen Flüchtlingen
Die Regierung plant 10.000 Stellen für Bundesfreiwillige „mit Flüchtlingsbezug“, erstmals auch für Asylbewerber. Viele Details sind aber noch ungeklärt.
10.000 zusätzliche Bundesfreiwillige, „Bufdi“-Stellen, im Flüchtlingsbereich werden ab sofort von der Bundesregierung gefördert, und zwar nicht nur für Einheimische, sondern auch für AsylbewerberInnen. Die Vorgaben sind allerdings nicht gering.
„Die Einsatzstellen müssen anerkannt sein“, sagt Antje Mäder, Sprecherin im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA), das für die Vergabe dieser Stellen zuständig ist. Die Hälfte der Stellen werden über die großen Verbände wie Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder den Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband vergeben, die andere Hälfte über die Zentralstelle der BAFzA, der die kommunalen Einsatzstellen etwa in Schulen oder Kitas angegliedert sind.
Eine Einsatzstelle muss gemeinwohlorientiert sein, sie muss dafür sorgen, dass der oder die Freiwillige durch eine Fachkraft angeleitet wird, die Arbeitszeiten liegen bei mindestens 21 Stunden in der Woche, die Freiwilligen müssen sozialversichert sein und ein Taschengeld in Höhe von maximal 363 Euro erhalten, die Kosten werden von der Bundesregierung zurückerstattet. Wer sich als gemeinnütziger Verein als Einsatzstelle anerkennen lassen will, kann sich auf der Bufdi-Website informieren.
Doch während die Beschäftigung von einheimischen Bufdis im Flüchtlingsbereich noch vergleichsweise einfach sein dürfte, wird es bei AsylbewerberInnen schwieriger, denn das ist Neuland. Flüchtlinge, die nicht aus „sicheren Herkunftsländern“ kommen, sondern eine „gute Bleibeperspektive“ haben, können ab sofort als Bundesfreiwillige beschäftigt werden, auch wenn sie noch im Asylverfahren stecken. Die Leute bekommen begleitend zum Bufdi-Dienst einen Sprachkurs, brauchen in der Regel aber schon Deutschkenntnisse als Voraussetzung, um einsetzbar zu sein. „Jemand, der erst mal ankommen muss, kann nicht gleich in den Freiwilligendienst“, sagt Johannes Zerger von den Internationalen Jugendgemeinschaftsdiensten (ijgd) in Berlin.
Komplizierter Vertrag
Das Interesse an einer Beschäftigung ist groß. „Es gibt viele Flüchtlinge, die nach Tätigkeiten fragen, doch die Hürden für die Freiwilligendienste sind hoch“, berichtet Heidi Bergner, Freiwilligenkoordinatorin im Arbeiter-Samariter-Bund in Südhessen. Die Flüchtlinge müssen registriert sein und eine Beschäftigungserlaubnis von der Ausländerbehörde haben. Auch der Sprachkurs muss gewährleistet sein.
Die Vertragsgestaltung für die Flüchtlings-Bufdis ist kompliziert. „Es fehlt an klaren Vorgaben“, rügt die Mitarbeiterin eines Trägers, die nicht namentlich zitiert werden will. Noch ungeklärt ist, wer für die Unterkunft während des Bufdi-Dienstes aufkommt und wie das Taschengeld mit der Asylbewerberleistung verrechnet wird. Die Gesetzeslage dazu ist nicht eindeutig, denn das Taschengeld für Bufdis ist weder Erwerbseinkommen noch eine Mehraufwandsentschädigung wie bei 1-Euro-Jobbern. „Die Anrechnung des Taschengeldes auf die Asylbewerberleistung ist Sache der örtlichen Ausländerbehörden, die haben einen Ermessensspielraum“, heißt es dazu beim BAFzA.
Doch wenn das örtliche Ausländeramt mitspielt, kann es funktionieren. Der Verein „Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners“ mit Sitz in Karlsruhe hat an einige Waldorfeinrichtungen drei Flüchtlinge aus Syrien und dem Irak als Bundesfreiwillige vermitteln können, erzählt Caspar Schwedes, Pädagoge beim Verein. Bei zumindest einem der Männer ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. Mit dem befristeten Bufdi-Dienst bekommt er neben dem Taschengeld nun eine vollwertige Krankenversicherung. Die Ausländerbehörde hat die Erlaubnisse schnell erteilt. Das könnte ein Beispiel sein.
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