Neonazis in Brandenburg: Hinter weißen Masken

Sie marschierten wie der Ku-Klux-Klan, dann wurden sie verboten: Die „Spreelichter“. Jetzt wird über das Verbot verhandelt.

Von der Polizei beschlagnahmte Beweismittel gegen die „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“. Bild: dpa

BERLIN taz | Auf ihren nächtlichen Aufmärschen zogen sie mit weißen Masken und Fackeln durch ostdeutsche Städte, Auftritte im Stil des Ku-Klux-Klans. Am Mittwoch bekamen die Neonazis ein Gesicht: Hinten im Saal 301 des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sitzen sie, rund 20 junge Männer. Sie sehen nach Landjugend aus. Kurzhaarfrisuren, legere Kleidung, fast brav, ohne Szene-Kodes.

Vorn im Gerichtssaal aber wird das Verbot der „Widerstandsbewegung in Südbrandenburg“ verhandelt, einer strammen Neonazi-Gruppe. Ihrer Gruppe. Mit einem Großaufgebot von 260 Beamten hatte die Polizei im Juni 2012 die Wohnungen von 27 Beschuldigten in der Lausitz durchsucht. Anschließend verbot der damalige Innenminister Dietmar Woidke (SPD) die Neonazi-Clique, die auch als „Spreelichter“ firmierte.

Nähe zur NS-Ideologie hielt die Verbotserklärung der Gruppe vor, Rassekunde-Aufsätze und „nationale Kampfsportturniere“. „Markenkern“ aber seien die nächtlichen Aufmärsche gewesen, stets konspirativ vorbereitet. Dort wurde vor einem „Volkstod“ gewarnt. In der rechten Szene fand das bundesweit Nachahmer – anschließend landeten die Aufzüge als Video im Internet.

Die „Widerstandsbewegung“ war die umtriebigste Neonazi-Gruppe in Brandenburg seit Jahren. Sieben Kameradschaften verbot das Land seit 1995. Diesmal aber wehrte sich die Gruppe: Ihr Anführer Marcel Forstmeier klagte gegen das Verbot. Der Anfangdreißigjährige ist studierter Informatiker, gibt sich bieder, ideologisch aber knallhart. Vor der Verhandlung drehte er eigens eine Dokumentation, in der er seine Gruppe als politisch Verfolgte darstellt. Am Mittwoch aber erscheint er nicht.

„Wir sind verboten. Na und?!“

Dafür wettert sein Anwalt Wolfram Nahrath, eine Szenegröße: „Willkürlich“ seien die Mitglieder zusammengesucht worden. Es sei nicht nachgewiesen, wer die Internetseiten betreute und ob die Gruppe die Aufmärsche wirklich organisierte. Auch klagt Nahrath, dass Telefone und E-Mails „verfassungswidrig“ ausgeforscht wurden.

Die Vertreter des Brandenburger Innenministeriums und Verfassungsschutzes sprechen dagegen von einem „sorgfältig“ begründeten Verbot. Die Gruppe habe „erbarmungslosen Widerstand“ angekündigt und NS-Größen wie Rudolf Hess gehuldigt. Kein zufälliger, sondern ein verschworener Kreis sei die Gruppe gewesen, der über verschlüsselte Emails kommunziert habe. Und Forstmeier persönlich habe 400 der weißen Masken besorgt.

Die nächtlichen Märsche hatten nach dem Verbot geendet. Laut der Mobilen Beratung Cottbus gibt es seit Mai aber wieder verstärkt rechte Aktivitäten in der Region. Auf der bis heute nicht abgeschalteten Internetseite der „Spreelichter“ heißt es: „Wir sind verboten. Na und?!“.

Am kommenden Mittwoch soll verkündet werden, ob es beim Verbot bleibt oder die Landjugend wieder unter die Masken darf.

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