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■ Kühnen-GrußNeonazi entlastet

Erfurt (dpa) – In einem Prozeß wegen der Verwendung des sogenannten Kühnen-Grußes in der Gedenkstätte Buchenwald hat das Landgericht Erfurt den Thüringer Rechtsextremisten Thomas Dienel (34) freigesprochen. Es korrigierte damit gestern eine Verurteilung Dienels durch das Amtsgericht Weimar zu einer Haftstrafe von sechs Monaten. Zum Zeitpunkt der Tat 1992 sei der Kühnen-Gruß – ein erhobener Arm mit drei zu einem „W“ gespreizten Fingern – noch nicht strafbar gewesen.

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