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Nebenkläger im NSU-ProzessV-Leute sollen gehört werden

Mehr als 600 Zeugen benannte die Bundesanwaltschaft im NSU-Prozess. Darunter nur drei V-Leute. Die Nebenkläger wollen nun eine Reihe Spitzel laden.

Carsten S. – einer der Angeklagten in München. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Offensive der Nebenklage-Vertreter im NSU-Prozess in München: Am Dienstag stellten die Opfer-Vertreter einen Antrag, der für Unruhe sorgen dürfte. Sie wollen mehrere frühere V-Leute aus der rechtsextreme Szene vorladen.

Bisher, kritisierte Nebenklage-Anwältin Angelika Lex am Dienstagnachmittag im Prozess, blieben die Informanten im Verfahren fast gänzlich außen vor. Unter den mehr als 600 Zeugen der Bundesanwaltschaft seien nur drei bekannte V-Leute. Dabei seien wesentlich mehr bekannt. „Dies“, heißt es im Antrag der Nebenkläger, „erweckt den Anschein, die Bundesanwaltschaft wolle die V-Personen, den Verfassungsschutz und deren Wissen um den NSU und dessen Taten aus dem Verfahren heraushalten“.

Die Anwälte beantragten noch am Dienstag zunächst den früheren Brandenburger V-Mann Carsten S. vorzuladen und alle Akten über ihn beizuziehen. Danach, kündigte Lex an, würden Ladungsanträge zu sieben weiteren V-Leuten folgen.

Carsten S., ein wegen versuchten Mordes verurteilter Neonazi, war in den Neunzigern unter dem Alias „Piato“ V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes. Er hatte dem Geheimdienst von Plänen der untergetauchten Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe berichtet, sich Waffen zu beschaffen. Zudem benannte er einen Kontaktmann des Trios und berichtete von „Überfällen“ der Drei. S. könnte auch selbst an der Waffenbeschaffung beteiligt gewesen sein. Von dem NSU-Kontaktmann erhielt er eine SMS: „Was ist mit den Bums?“. All diese Informationen blieben damals folgenlos.

Anwältin Lex kritisierte, dass „trotz klarer Hinweise“ von V-Personen die Morde des NSU nicht verhindert wurden. Teilweise seien diese damals nicht einmal von den Verfassungsschutz-Ämtern an die Polizei weitergegeben worden.

Erst im April sorgte der plötzliche Tod eines V-Mann des Bundesverfassungsschutz, Thomas R., für Aufsehen. Der langjährige Neonazi-Kader verstarb an einer unentdeckten Diabetes. Und auch Thomas R. hatte Kontakte zum NSU: Er stand auf einer Kontaktliste von Uwe Mundlos.

Das Oberlandesgericht München will nun über den Antrag der Nebenkläger beraten. Auf Seiten der Bundesanwaltschaft wurde die Initiative mit Kopfschütteln aufgenommen. Sie hatte mehrfach appelliert, den Prozess nicht ausufern zu lassen.

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