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Natur bleibt ungeschützt

■ Novelle zum Naturschutzgesetz verabschiedet. Kaum Flächen betroffen

Berlin (taz) – Nach mehreren Mahnungen aus Brüssel hat das Bundeskabinett gestern eine Novelle für das Naturschutzgesetz verabschiedet. Das Gesetz bezieht sich fast ausschließlich auf ausgewiesene Schutzgebiete, die nur etwa zwei Prozent der Fläche Deutschlands ausmachen. Auf den restlichen 98 Prozent sieht es für den Naturschutz schlecht aus. Denn dort gilt ein „allgemeiner Funktionsvorbehalt“. Flächen, die dem Verkehr, der Ver- und Entsorgung oder dem Fernmeldewesen dienen, dürfen durch „Maßnahmen des Naturschutzes nicht beeinträchtigt werden“. Für die Regelungen bei der Bebauung ist ausschließlich das Bauministerium zuständig.

Und auch die konventionelle Landwirtschaft muß sich durch das erneuerte Gesetz nicht beeinträchtigt fühlen: „Die gute fachliche Praxis“ ist hier ausschlaggebend für den Einsatz von Pestiziden und Düngern – und was „gute fachliche Praxis“ ist, soll das Landwirtschaftsministerium nach dem jeweiligen Stand der Technik festlegen. Bauern, die in ausgewiesenen Naturschutzgebieten ackern, werden für die eingeschränkte Chemieverwendungsmöglichkeit entschädigt.

Das Gesetz sieht eine neue Schutzkategorie vor: Außer Natur- und Landschaftsschutzgebieten, National- und Naturparks sind künftig auch Biosphärenreservate rechtlich vorgesehen. Hierbei geht es um den Erhalt von Kulturlandschaften. Die Länder können die Gebiete direkt in Brüssel anmelden. Außerdem sind sie zusammen mit dem Bund zu stärkerer Beobachtung der Umwelt verpflichtet. Zwar sagte Merkel gestern, daß die Mitwirkung der Naturschutzverbände insgesamt ausgebaut werden solle, ein Klagerecht der Verbände lehnt sie aber ab. aje

Kommentar Seite 10

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