Namensänderungsgesetz entnazifiziert: Nazi-Überbleibsel getilgt
Das Gesetz zur Namensänderung enthielt noch mehrere Begriffe aus der NS-Zeit. Jetzt hat der Bundestag eine Neufassung beschlossen.
afp/taz | Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Neufassung des mehr als 80 Jahre alten Gesetzes zur Namensänderung beschlossen, um Begriffe aus der NS-Zeit zu tilgen.
Der bislang gültige Gesetzestext enthielt immer noch Begriffe wie „Reichsregierung“, „Reichsminister des Innern“ und „Deutsches Reich“. Dies seien „überholte sprachliche Bezüge“, die nun in der Neufassung „bereinigt“ und durch moderne Begriffe ersetzt würden, heißt es in der nun angenommenen Gesetzesvorlage.
Das Namensänderungsgesetz war unter der nationalsozialistischen Diktatur im Januar 1938 beschlossen worden. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde es Bundesrecht und galt als solches fort. Dabei wurden in der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 1962 auch die überholten historischen Begriffe beibehalten und waren deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten.
Der nun beschlossenen „sprachlichen Bereinigung“ des Gesetzes komme „hohe Symbolkraft“ zu, erklärte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Der bislang gültige Gesetzestext habe „sprachliche Relikte“ enthalten, „die den Eindruck erwecken könnten, das Deutsche Reich wäre ein nach wie vor existierender Staat“.
Frei verwies darauf, dass das Gesetz von den Nationalsozialisten beschlossen worden und dabei auch „antisemitisch motiviert“ gewesen sei. „Dies ist nicht nur für Jüdinnen und Juden eine Zumutung, die wir nun endlich beseitigen“, erklärte Frei. „Gerade in Zeiten des wieder erstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten setzen wir ein klares Zeichen, dass diese Begriffe im Namensrecht nichts mehr zu suchen haben.“
Nach Angaben des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, gibt es noch weitere 28 Gesetze und Verordnungen in der Bundesrepublik, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden. Dazu gehören beispielsweise das Heilpraktikergesetz, die Spielbankverordnung oder auch das Gesetz zum deutsch-griechischen Rechtshilfeabkommen im Zivilrecht.
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