Namensänderungsgesetz entnazifiziert: Nazi-Überbleibsel getilgt
Das Gesetz zur Namensänderung enthielt noch mehrere Begriffe aus der NS-Zeit. Jetzt hat der Bundestag eine Neufassung beschlossen.
Der bislang gültige Gesetzestext enthielt immer noch Begriffe wie „Reichsregierung“, „Reichsminister des Innern“ und „Deutsches Reich“. Dies seien „überholte sprachliche Bezüge“, die nun in der Neufassung „bereinigt“ und durch moderne Begriffe ersetzt würden, heißt es in der nun angenommenen Gesetzesvorlage.
Das Namensänderungsgesetz war unter der nationalsozialistischen Diktatur im Januar 1938 beschlossen worden. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde es Bundesrecht und galt als solches fort. Dabei wurden in der letzten Volltextveröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 1. Januar 1962 auch die überholten historischen Begriffe beibehalten und waren deshalb nach wie vor in dem Gesetz enthalten.
Der nun beschlossenen „sprachlichen Bereinigung“ des Gesetzes komme „hohe Symbolkraft“ zu, erklärte Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU). Der bislang gültige Gesetzestext habe „sprachliche Relikte“ enthalten, „die den Eindruck erwecken könnten, das Deutsche Reich wäre ein nach wie vor existierender Staat“.
Frei verwies darauf, dass das Gesetz von den Nationalsozialisten beschlossen worden und dabei auch „antisemitisch motiviert“ gewesen sei. „Dies ist nicht nur für Jüdinnen und Juden eine Zumutung, die wir nun endlich beseitigen“, erklärte Frei. „Gerade in Zeiten des wieder erstarkenden Judenhasses und der wachsenden Bedrohung durch Rechtsextremisten setzen wir ein klares Zeichen, dass diese Begriffe im Namensrecht nichts mehr zu suchen haben.“
Nach Angaben des Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, gibt es noch weitere 28 Gesetze und Verordnungen in der Bundesrepublik, die in der Zeit des Nationalsozialismus erlassen wurden. Dazu gehören beispielsweise das Heilpraktikergesetz, die Spielbankverordnung oder auch das Gesetz zum deutsch-griechischen Rechtshilfeabkommen im Zivilrecht.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Rechtspopulistinnen in Europa
Rechts, weiblich, erfolgreich
Buchpremiere von Angela Merkel
Nur nicht rumjammern
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
#womeninmalefields Social-Media-Trend
„Ne sorry babe mit Pille spür ich nix“
Landesparteitag
Grünen-Spitze will „Vermieterführerschein“
Die Wahrheit
Herbst des Gerichtsvollziehers