Nächste Runde in Clearstream-Affäre: De Villepin erneut vor Gericht

Frankreichs Ex-Premier muss sich seit Montag in einem Berufungsverfahren verantworten. Es geht um die Verleumdung von Staatschef Nicolas Sarkozy.

Ex-Regierungschef Dominique de Villepin kurz vor Beginn des Berufungsverfahrens. Bild: reuters

PARIS taz | "Zwischen dem Prozess und meinen politischen Plänen besteht kein Zusammenhang", meinte Frankreichs früherer Außenminister und späterer Regierungschef Dominique de Villepin vor dem Auftakt der Verhandlung vor dem Pariser Berufungsgericht am Montag. Dabei steht aber dennoch seine Politikerkarriere auf dem Spiel.

Er ist der böswilligen Verleumdung des derzeitigen Staatspräsidenten Nicolas Sarkozy angeklagt. Sarkozy sowie weitere Persönlichkeiten waren in den Verdacht gearten, Schmiergelder aus einem Waffengeschäft erhalten zu haben. Nach einem Prozess war Villepin im Januar 2010 freigesprochen worden.

Hinter dem Berufungsentscheid der Staatsanwaltschaft, die vor der ersten Instanz in ihrem Strafantrag 18 Monate mit Bewährung für den Spitzenpolitiker verlangt hatte, vermutet Villepin immer noch unversöhnliche Rachsucht von Sarkozy. Dieser hatte öffentlich gesagt, er hoffe, der Organisator der Verleumdungskampagne mit gefälschten Kundenlisten der luxemburgischen Bank Clearstream werde "an einem Schlächterhaken enden".

Offiziell hat der Präsident selber zwar darauf verzichtet, gegen das erstinstanzlichen Urteil Berufung einzulegen. Die Rivalität zwischen den Politikern, die beide das politische Erbe des Gaullismus für sich beanspruchen, bleibt aber bestehen.

Gefälschte Listen

Denn Villepin, der aus der bürgerlichen Regierungspartei UMP ausgetreten ist und seine eigene Partei "République solidaire" gegründet hat, macht keinen Hehl daraus, dass er in einem Jahr bei den Präsidentschaftswahlen als Konkurrent von Sarkozy antreten möchte. Zurzeit würde er laut Umfragen zwischen 4 und 7 Prozent der Stimmen erhalten. Das könnte reichen, um Sarkozy daran zu hindern, sich für einen zweiten Wahlgang zu qualifizieren.

Obschon Villepin voller Zuversicht vor den Richter trat, könnte eine Verurteilung oder selbst ein etwas zweideutiger Freispruch mangels Beweisen seine politischen Pläne definitiv durchkreuzen. Villepin muss darum das Gericht davon überzeugen, dass ihm 2003 und 2004 nicht bekannt war, dass die vermeintlich so kompromittierenden Clearstream-Listen, die seinen Rivalen Sarkozy, aber auch zahlreiche andere Persönlichkeiten anschwärzen sollten, gefälscht waren.

Dazu muss er die ganze Schuld für diese reichlich komplizierte Affäre auf die beiden Mitangeklagten abwälzen. Der Informatiker Imad Lahoud war wegen der Fälschung der Clearstream-Listen und seiner Lügen Anfang 2010 zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Sein Vorgesetzter Jean-Louis Gergorin, ein ehemaliger Vizepräsident des Luftfahrtunternehmens EADS, bekam 15 Monate Haft.

Er soll die Verleumdungskampagne in Gang gebracht haben, indem er die belastenden Dokumente an höchste Regierungsstellen und einen Untersuchungsrichter weiterleitete. Nach dem ersten Prozess waren in dieser sehr verwickelten Geschichte viele Fragen, nicht zuletzt zu den Motiven oder möglichen Auftraggebern, offen geblieben.

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