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Nachtrag

■ betr.: taz-Artikel „Das Sahnehäubchen“ vom 23. Dezember

In der taz vom 23. Dezember 1994 erschien auf Seite 14 der Beitrag „Das Sahnehäubchen“ von Bernd Siegler. In der Geschichte wird dem Spiegel-Redakteur Hans Leyendecker vorgeworfen, er habe über die Familie eines der mutmaßlichen Attentäter von Solingen, Felix K. (16), berichtet, obwohl er nur einmal, im Juni, mit den Eltern gesprochen habe.

Die Eltern werteten dies als „intellektuellen Schmierenjournalismus“ und „Vertrauensbruch“. taz-Autor Bernd Siegler hat mit dem Spiegel-Kollegen nicht gesprochen. Die taz bedauert das. Spiegel-Redakteur Leyendecker gab gegenüber der taz folgende Stellungnahme ab:

„Der in dem Bericht erweckte Eindruck, es habe nur ein Gespräch mit den Eltern gegeben, ist falsch. So fand etwa am 31. August ein weiteres Treffen statt, an dem die Mutter von Felix K. teilnahm. Am 6. Dezember, eine Woche vor Erscheinen des Spiegel-Artikels, hat der Spiegel mit einem Vertrauensmann der Familie über die geplante K.-Geschichte sowie eine weitere Solingen-Geschichte gesprochen. Der Vater von Felix hat daraufhin dem Spiegel seine Einlassung zur Sache geschickt, die am Donnerstag eintraf. In der dann folgenden Spiegel-Geschichte wurde weder aus dem Juni- noch aus dem August-Gespräch zitiert. Alleinige Grundlage war vielmehr umfangreiches Material, das dem Spiegel von dritter Seite bekannt ist und in dem beispielsweise auf 143 Seiten die Familiensituation dokumentiert wird.

Was in der taz nicht vorkommt, ist der eigentliche Grund der elterlichen Vorwürfe. Der Spiegel sollte bei einer breit angelegten Kampagne mitwirken, derzufolge Felix K. und mindestens zwei weitere der insgesamt vier Tatverdächtigen vermutlich unschuldig in Haft seien. Das hat der Spiegel abgelehnt.

Noch im Dezember forderte der Vater von Felix den Spiegel- Redakteur schriftlich auf, sein ,Vorurteil‘ fallenzulassen. Alle zur Verfügung stehenden Unterlagen lassen aber nach Meinung des Spiegel einen eindeutigen Schluß nicht zu. Es gibt zwar Zweifel an der Richtigkeit der bisherigen Beweisführung der Strafverfolger, aber die Wahrheitsfindung muß der Hauptverhandlung vorbehalten bleiben. Immerhin hat erst vorige Woche der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, daß die vier jungen Leute aus der Untersuchungshaft nicht freikommen.

Daß Eltern um die Zukunft ihres Kindes kämpfen, ist gut und richtig. Daß sie mit allen Mitteln vorgehen und dabei möglicherweise auch maßlos sein können, muß man hinnehmen. Daß aber Herr Siegler so einseitig berichtet, wie er berichtet hat, entspricht nicht der ansonsten von der taz gepflegten Art der Berichterstattung.“

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