Wer regelmäßig nachts arbeitet, kann 30 Prozent mehr fordern. Das entschied das Bundesarbeitsgericht zur Klage eines UPS-Fahrers.
Schicht im Schacht, wer nachts nicht arbeiten kann? Nein, urteilt das Bundesarbeitsgericht. Wenn's an die Gesundheit geht, müssen Arbeitnehmer tagsüber eingsetzt werden.
Der ehemalige taz- und „Spiegel“-Redakteur Rosenkranz zieht sich aus der Deutschen Umwelthilfe zurück. Das ist schade.