Nachgehakt: Geldquelle Schulen?
■ Das „sale-and-lease-back“-Modell ist 1996 in Duisburg gescheitert
Die Idee, Schulen zu „verkaufen“ und dann zu leasen, ist nicht neu: Schon 1996 wollte die Stadtkämmerin von Duisburg mit dieser Methode Geld in die Kasse bekommen. „Die finanzielle Situation von Duisburg ist doch verzweifelt“, erklärt Monika Kuban heute noch die Idee; damals machte die Kommune, die von der Größe her Bremen vergleichbar ist, jährlich 200 Millionen Mark neue Schulden. Die Verhandlungen waren perfekt, die Leasing-Gesellschaft sparte Steuern, die Kommune Duisburg hätte Zinsen gespart, weil sie nach der Kommunalverfassung ihre Schulden über teure „Überziehungskredite“ finanzieren musste. Da stoppte das Innenministerium die Stadtkämmerin: Nach § 90 der Gemeindeordnung in NRW dürfen Immobilien, die für kommunale Aufgaben weiter benötigt werden, nicht verkauft werden. Das Prinzip wurde nach dem Duisburger Fall auch im „Erlass über die Kreditwirtschaft der Gemeinden“ des Landes NRW festgeschrieben.
Der Passus entspricht einer Formulierung in der Bundeshaushaltsordnung. Hamburg ging daher im vergangenen Jahr einen anderen Weg: Kommunale Liegenschaften wurden einem kommunalen Gebäudemanagement-Betrieb übertragen. „Auf den Haushalt hatte das keine Auswirkungen“, sagt die Sprecherin der Finanzverwaltungen. Allerdings schlagen seitdem die Mietkosten in den Behörden, die Räume anbieten, zu Buche. Jedes Senatsressort in Hamburg kann also Geld für eigene Zwe-cke sparen, wenn es teure Objekte aufgibt und sich kaufmännisch sparsam verhält. Ob Schulen auch diesem Gebäudemanagement unterworfen werden sollen, ist bis heute umstritten.
In Bremen steht der Grundsatz, dass „Vermögensgegenstände nur veräußert werden können, wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben der Freien Hansestadt Bremen in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden“, in § 63 der Landeshaushaltsordnung. Sinn der Regelung ist es, einem Ausverkauf des kommunalen Vermögens Grenzen zusetzen. Denn de facto wären Schul-Verkäufe versteckte Kreditaufnahmen: Die dann jährlich anfallenden Leasing-Raten wirken für den Bildungs-Etat wie Zinszahlungen für einen entsprechenden Kredit. Der Kredit für laufende Ausgaben des Ressorts kann allerdings als „Erlös“ aus Vermögensveräußerung dargestellt werden. Im Unterschied zu Duisburg hat das Land Bremen zudem sehr günstige Zins-Konditionen bei den Banken.
Als „Spätfolge der verfehlten Mengenlehre“ bezeichnet denn auch der FDP-Vorsitzende Claus Jäger die Idee des sale-and-lease-back. Friedrich Hennemann habe das mit dem Vulkan-Verwaltungsgebäude gemacht, als das Wasser ihm bis zum Halse stand. Jäger: „Dies ist keine solide Finanzpolitik, sondern Trickserei, die Liquidität zu Lasten der Substanz erzeugt.“
K.W.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen