Nachgefragt: „Alles was Recht ist“
■ Kongreß von „Women of Colour“
Vom 3.-6. Oktober findet in Bremen der vierte bundesweite Kongreß von und für schwarze Frauen, im Exil lebende Frauen, Migrantinnen, Sinti-, Romafrauen und Jüdinnen statt. Am 3. Oktober wird es im Bürgerhaus Weserterrassen von 10 bis 18 Uhr eine Anhörung geben. Unter dem Motto „Alles was Recht ist“ soll es um die Verbesserung der rechtlichen Situation für Migrantinnen gehen. Nachgefragt haben wir bei Arfasse Gamada, Bildungsreferentin im dezentralen Büro der AG Antirassismus der Frauen-Anstiftung in Bremen.
taz: Für den Kongreß verantwortlich sind viele unterschiedliche Frauengruppen. Würden Sie die alle als Migrantinnen bezeichnen?
Arfasse Gamada, Frauen-Anstiftung: Wir haben die Gruppen alle aufgezählt, weil wir diese Frauen sichtbar machen wollen. Und wir wollen uns nicht als Ausländerinnen bezeichnen, weil wir gegen diesen undifferenzierten Begriff sind.
Viele von uns sind ja keine Ausländerinnen. Es gibt Afro-deutsche Frauen, es gibt die zweite Generation der Migrantinnen. Der Begriff Migrantin trifft auch nicht immer, denn in diesem bundesweiten Bündnis arbeiten im Exil lebende Frauen, Sinti-Frauen und Jüdinnen. Deswegen benennen wir sie alle. Das hört sich zwar umständlich an, aber politisch finden wir das wichtig. Wir überlegen noch einen griffigeren Namen dafür, z.B. Women of Colour.
Kongreß-Motto ist: „Alles was Recht ist“. Was wollen Sie dort diskutieren? Zur Anhörung haben wir PolitkerInnen aus den Ausschüssen der Bürgerschaft eingeladen. Unsere Forderung: Wir sind Bürgerinnen dieses Landes und wollen als solche das Recht, politisch mitentscheiden zu können. Obwohl einige der Frauen zum Teil schon 30 Jahre hier sind, haben sie nicht dieselben Rechte wie Deutsche. Wir haben noch nicht mal das kommunale Wahlrecht.
Aber diese Frauen könnten auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen?
Ja, das ist die einzige Alternative. Aber für einige gibt es Gründe, warum sie es nicht wollen oder können.
Die vordringlichsten Kongreß-Forderungen?
Dringend notwendig ist ein eigenes Aufenthaltsrecht für Migrantinnen. Außerdem wenden wir uns gegen die Verschärfung des Asylrechts in Bremen, wo ja sogar das Kirchenasyl mißachtet wird. Und wir möchten die Diskussion um ein Antidiskriminierungsgesetz wieder anstoßen. Wir wollen dazu einen Hamburger Entwurf diskutieren. Nach deutschem Recht haben wir keine juristische Handhabe, uns gegen rassistische Übergriffe zu wehren. In England, Frankreich und Holland gibt es ein solches Gesetz. Das hat die UNO der Bundesregierung 1993 nochmals nahegelegt. Aber die sieht keinen Handlungs bedarf. Jetzt wollen wir mit PolitkerInnen diskutieren, welche Punkte ein Antidiskriminierungsgesetz für Bremen enthalten müßte. Fragen: hof
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