Nachgefragt: Für Fairness am Bau
■ SPD-Fraktionschef Jens Böhrnsen: Untersuchungsausschuss „überflüssig“
Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses „Bauvergabe/Zechbau“ studieren derzeit dicke Aktenberge, mit den Zeugenvernehmungen wird allerdings noch lange nicht begonnen. Die bisherigen internen Erkenntnisse haben noch nicht dazu geführt, dass die Bremer SPD-Fraktion ihre grundsätzlich skeptische Position gegenüber dem Ausschuss korrigiert hätte. „Ich brauche keinen Untersuchungsausschuss, um zu wissen, dass der Senat bei der Vergabe von Bauaufträgen ein Höchstmaß an Transparenz, Sorgfalt und Fairness walten lassen muss“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Jens Böhrnsen gegenüber der taz. Im Falle der Anmietung von 4.500 Quadratmetern im ehemaligen Polizeihaus, für das Zechbau als „Zweitbieter“ den Zuschlag bekommen hatte, wollte Böhrnsen vorsichtshalber durch ein unabhängiges Gutachten klären lassen, ob die „Mietkonditionen“ stimmen. Ob der Verkaufspreis, den die Stadt von Zechbau verlangt hat – in der Ausschreibung war von einem Großmieter Stadt keine Rede – zu den „Mietkonditionen“ gehört oder nicht, ließ Böhrnsen offen. „Es interessieren uns die Umstände des Verkaufs“, meinte er. Die aufzuklären sei aber erst einmal Sache der Staatsanwaltschaft. Erst danach könne sich die Frage nach einem Untersuchungsausschuss stellen. Das Polizeihaus sei zudem als Justizzentrum zu interessant, um auf das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu warten .
„Transparenz, Sorgfalt und Fairness“ sieht Böhrnsen bei dem bevorstehenden Verkauf des Bahnhofsplatz-Investorengrundstückes an eine Arbeitsgemeinschaft, an der Zechbau beteiligt ist, gewährleistet. Der Senat habe der Bürgerschaft im Februar auf Insistieren der SPD-Fraktion ausführlich die langjährige Vorgeschichte des Platzes, auf dem derzeit Fahrradbügel angebracht sind, geschildert. und betont, dass eine städtebauliche Bewertung für den Entwurf spreche, der mit dem Namen Zechbau verbunden ist. Wie der Senat zu seiner Bewertung gekommen sei, so Böhrnsen, sei dessen Sache.
Im Vorfeld des Senatsbeschlusses waren die Ergebnisse eines Architektenwettbewerbs und der „Zweitbietende“ einer früheren Ausschreibung freihändig übergangen worden.
K.W.
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