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Nach gesetzlichen Grundlagen verfahren

■ betr.: "Der Fall Fink und die Demonstration des schlechten Gewissens" taz vom 27.5.92

betr.: »Der Fall Fink und die Demonstration des schlechten Gewissens«, taz vom 27.5.92

Mag Herr Schwarz zum »Fall Fink« stehen, wie er will. Auch die inhaltliche Bewertung der Rechercheergebnisse unserer Behörde werden wir ihm nicht vorschreiben können.

Nicht hinzunehmen jedoch ist der ungeheuerliche Vorwurf, daß die Behörde des Bundesbeauftragten in der Erteilung ihrer Auskünfte politisch manipuliert. Als einem, der sich in dieser ausführlichen Art über Überprüfungen äußert, sollte Herrn Schwarz das Stasi-Unterlagen-Gesetz hinlänglich bekannt sein. Demnach dürfte ihm auch bekannt sein, daß dieses Gesetz die Grundlage der Arbeit meiner Behörde festschreibt.

Auch im Zusammenhang mit der Überprüfung von Herrn Fink wurde nach diesen gesetzlichen Grundlagen verfahren. Wie bei der Überprüfung üblich, wurde ein Auskunftsbericht für die anfragende Stelle erarbeitet. Die Unterlagen, auf die der Auskunftsbericht verweist, werden in der Regel nicht mitgeliefert. Dies geschieht bei Zweifelsfällen, wie auch im Fall Fink geschehen, auf Anforderung im Nachgang.

Wenn nun Herr Schwarz von einer fundamentalen Fehlleistung meiner Behörde und von einer politischen Manipulation unsererseits spricht, so ist dies ein ungeheuerlicher, durch keine sachlichen Argumente gestützter Vorwurf, den ich nicht hinnehmen kann und auf das schärfste zurückweise. David Gill,

Pressesprecher des Bundesbeauftragten für die

Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehe

maligen Deutschen Demokratischen Republik

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