Nach dem Wahlchaos in Berlin: Wahlhelfer rasch gesucht
Berlins Landeswahlleiter hat die Sorge, dass sich nach dem Chaos 2021 nicht genügend Menschen als Wahlhelfende zur Verfügung stellen.
An jenem Tag will der Berliner Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung verkünden, ob und in welchem Umfang die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten wiederholt werden müssen. Bröchler stellte zudem eine deutlich erhöhte Aufwandsentschädigung für Wahlhelfende in Aussicht, die derzeit in der Regel 60 Euro beträgt.
Nach einer ersten Anhörung des Gerichts im September wird von einer kompletten Wiederholung beider Wahlen ausgegangen. Darauf bereitet sich auch Bröchlers Verwaltung vor. Er rechnet mit einem Wahltermin Mitte Februar, wie er sagte; wahrscheinlich läuft es auf den 12. Februar 2023 hinaus.
Hintergrund für Bröchlers Aufruf ist seine Sorge, dass sich Pannen im Ablauf wie im September 2021 wiederholen könnten. Auslöser dafür könnten ausgerechnet Vorgaben des Verfassungsgerichts sein, falls dieses – wie nach der Anhörung verlautete – die Wahlwiederholung mit der Bedingung verknüpft, dass alle Berliner*innen die Möglichkeit für eine Abstimmung in Präsenz, also in einem Wahllokal, haben müssen.
Bröchler bereitet diese Möglichkeit sichtbar Sorge. Sie könnte zu einem „Dominoeffekt“ führen, da dafür mehr Wahlhelfende als die bisher vorgesehenen 38.000 Personen benötigt würden, entsprechend mehr Schulungen und es auch mehr Wahllokale bräuchte – alles Faktoren, die in der Kürze der Zeit die Organisation der Wahl nicht einfacher machen. Dabei betonte Bröchler: „Meine Aufgabe ist es, dass sich ein solches Wahldebakel nicht wiederholt.“ Das Vertrauen der Bürger*innen in die Wahlen müsse wiederhergestellt werden.
Berlin hatte sich zu viel vorgenommen
Am 26. September 2021 hatten in Berlin vier Abstimmungen parallel stattgefunden: die Wahlen zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den zwölf Bezirksparlamenten, sowie der Enteignen-Volksentscheid. Am selben Tag wurde der Berlin-Marathon mit zehntausenden Teilnehmer*innen veranstaltet, der weite Teile der Innenstadt blockierte; außerdem galten für die Wahlen Corona-Auflagen.
Die Folge: Es kam zu langen Schlagen, Wahlzettel gingen aus oder wurden falsch ausgegeben; teilweise waren Wahllokale bis weit nach 20 Uhr geöffnet. Der Verfassungsgerichtshof hatte bei der Anhörung erklärt, dass schon die Vorbereitung der Wahl pannenbehaftet war; die Verantwortung dafür trage die Landeswahlleitung und der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD), der heute Bausenator ist. Das Gericht legte nahe, dass es die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten für ungültig erklären werde. Ob auch die Bundestagswahl zumindest teilweise wiederholt wird, entscheidet der Bundestag selbst.
Bröchler zufolge, der erst seit dem 1. Oktober 2022 im Amt ist, müssten wieder mehr Menschen für die Wahlen „begeistert werden“ und in der Folge auch als Helfer*innen mitarbeiten. Dafür will er „mehr Kontakt mit Bürger*innen suchen“ und das so genannte Erfrischungsgeld für Wahlhelfende „mindestens verdoppeln“, damit „die Wertschätzung für diese Aufgabe klar wird“. Derzeit liefen Verhandlungen darüber mit der Innenverwaltung.
Ohne die Unterstützung von Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes werde es aber nicht funktionieren, betonte Bröchler, und fordert explizit auch Hilfe aus den Verwaltungen des Bundes in Berlin an.
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