Nach dem Affenhausbrand in Krefeld: Tödliche Himmelsleuchten
Beim Brand im Krefelder Zoo kamen 30 Tiere um. Die Polizei ermittelt mittlerweile gegen drei mögliche Verursacherinnen.
Berlin taz/dpa | Sie gelten als Glücksbringer und werden in China zu feierlichen Anlässen tausendfach gen Himmel geschickt: sogenannte Himmelslaternen, in denen eine brennende Paste die Luft erhitzt, wodurch die Laternen aus Reispapier wie Ballons in die Höhe steigen. Doch in der Silvesternacht brachten die romantischen Leuchten wohl 30 Tieren im Zoo in Krefeld den Tod. Das Affenhaus brannte fast vollständig ab.
Drei Frauen stehen im Verdacht, für den folgenschweren Brand verantwortlich zu sein. Die Krefelderinnen, eine Mutter mit ihren zwei erwachsenen Töchtern, hatten in der Silvesternacht insgesamt fünf der Himmelslaternen steigen lassen, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Die fliegenden Leuchtfackeln hätten dem aktuellen Stand der Ermittlungen zufolge den Brand des Affenhauses ausgelöst.
Die Frauen zwischen 30 und 60, hatten sich am Neujahrstag bei der Polizei gemeldet, gegen sie wird nun wegen fahrlässiger Brandstiftung ermittelt. Sie seien äußerst schuldbewusst, hieß es vonseiten der Polizei. Ermittlungsleiter Gerhard Hoppmann nannte es „sehr couragiert“, dass die Frauen zur Polizei gegangen sind. „Das finde ich hochanständig“, sagte er.
Anwohner hatten die Feuerwehr um 0.38 Uhr in der Silvesternacht alarmiert. Bei deren Eintreffen stand das Affenhaus bereits voll in Brand. Der Zoo sprach von einer „unfassbaren Tragödie“. In dem Feuer kamen nach Angaben des Zoos fünf Orang-Utans, zwei Flachland-Gorillas, ein Schimpanse und etliche kleinere Affen um, auch Flughunde und Vögel. Zwei Schimpansen überlebten den Brand leicht verletzt. Das direkt angrenzende Gorillagehege blieb von dem Feuer verschont.
Die preisgünstigen chinesischen Himmelslaternen sind über den Onlineversandhandel erhältlich. Auch die Laternen, die den Brand des Affenhauses entfachten, stammten wohl aus dem Netz. Auf den Verkaufsseiten gibt es aber den Hinweis, dass das Steigenlassen der Laternen in Deutschland nicht gestattet ist.