Nach bundesweitem Verbot: Uber will Dienste weiter anbieten

Der Fahrdienst-Vermittler ignoriert die einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt. „Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen“, erklärt das Unternehmen.

Auf Krawall gebürstet. Bild: dpa

BERLIN dpa | Der umstrittene Fahrdienst Uber will trotz eines gerichtlichen Verbots seine Dienste in Deutschland weiter anbieten. „Uber wird seine Tätigkeit in ganz Deutschland fortführen und wird weiterhin die Optionen „UberPop“ und „UberBlack“ über die Uber-App anbieten“, teilte das Unternehmen aus San Francisco am Dienstag mit.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung erlassen. Demnach droht den Betreibern ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro pro vermittelte Fahrt oder alternativ Ordnungshaft.

„Die Wahlmöglichkeiten der Bevölkerung einzuschränken, war noch nie eine gute Idee“, erklärte Uber in einer aktuellen Stellungnahme. Der Dienst stehe für Innovation und Wettbewerb. „Fortschritt lässt sich nicht ausbremsen.“ Die einstweilige Verfügung sei „zu Unrecht“ erlassen worden. Uber will gegen den Beschluss Widerspruch einlegen und alle Rechtsmittel ausschöpfen.

Die Taxi Deutschland eG war gegen Uber vor Gericht gezogen. Die Genossenschaft kritisiert vor allem, dass Uber Fahrgäste mit privaten Fahrern zusammenbringe, die keine Erlaubnis zur Personenbeförderung hätten und nicht die üblichen Auflagen des Taxigewerbes erfüllten. „Uber kassiert, ohne zu invstieren, und übernimmt keinerlei Verantwortung“, kritisierte Dieter Schlenker, Vorsitzender der Genossenschaft.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.