Nach Wiedereinreise nach Deutschland: Clan-Chef erneut abgeschoben
Nach der Abschiebung im Sommer kehrte Ibrahim Miri im Oktober nach Deutschland zurück. Nun wurde das Bremer Clan-Mitglied erneut in den Libanon abgeschoben.
Das Bremer Verwaltungsgericht hatte am Freitag einen Eilantrag des Mannes abgelehnt und den Weg für die Abschiebung frei gemacht. Es gebe keine „ernstlichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit des negativen Asylbescheides des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), hatte das Gericht entschieden. Der Clan-Chef stellte aus Sicht des Gerichtes eine Gefahr für die Allgemeinheit in Deutschland dar. Im Libanon drohe ihm keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und auch keine konkrete Gefahr für Leib und Leben wegen „Blutrache“.
Miri war in Deutschland von 1989 bis 2014 insgesamt 19 Mal rechtskräftig verurteilt worden, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels. Erst im März kam er vorzeitig aus dem Gefängnis. Im Juli wurde er dann in den Libanon abgeschoben. Ausreisepflichtig war er bereits seit vielen Jahren. Ende Oktober tauchte er dann wieder in Bremen auf, stellte einen Asylantrag und wurde festgenommen.
Die illegale Wiedereinreise des berüchtigten Clanchefs Miri hatte hohe politische Wellen geschlagen. Innenminister Horst Seehofer ordnete verstärkte Grenzkontrollen an. Am Samstag dankte er nun ausdrücklich Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD). Der Fall habe gezeigt, was bei einer guten Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei Rückführungen möglich sei.
Die Rechtslage müsse jetzt so angepasst werden, „dass unerlaubte Einreisen trotz bestehender Wiedereinreisesperre künftig zu Haft führen, so dass wir aus der Haft konsequent und schnell abschieben können“, forderte der Minister. Hierzu stehe er mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) in Kontakt und werde „jetzt zügig Vorschläge vorlegen“.
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