Nach "Stuttgart 21"-Polizeieinsatz: Demoopfer fühlen sich eingeschüchtert
Mehrere Opfer des Polizeieinsatzes am 30. September haben Klage gegen die Polizei eingereicht - obwohl sie sich erneut durch Beamte bedrängt und eingeschüchtert fühlen.
STUTTGART taz | Die vier schwer verletzten Opfer des massiven Polizeieinsatzes im Stuttgarter Schlossgarten Ende September haben am Donnerstag Klage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Am Tag zuvor hatte einer von ihnen Besuch von Polizisten, die ihn möglicherweise einschüchtern sollten.
Die vier Männer, die am 30. September gegen das Bahnprojekt "Stuttgart 21" demonstriert hatten, wollen mit ihrer Klage die Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes feststellen lassen. Alle vier waren bei der Eskalation von Wasserwerfern stark am Auge verletzt worden. Mindestens ein Opfer wird voraussichtlich schwere bleibende Schäden behalten. In ihrem Namen gab Alexander Schlager, eines der Opfer, am Donnerstag die gemeinsame Klage beim Stuttgarter Verwaltungsgericht ab.
Schlager sieht jedoch nicht nur den Polizeieinsatz als rechtswidrig an, sondern sich nun auch persönlich unter Druck gesetzt. Noch vor Einreichen seiner Klage seien am Mittwoch drei Polizisten an seiner Wohnungstür erschienen und hätten ihm angedroht, ihn notfalls mit Gewalt als Zeuge der Staatsanwaltschaft zuzuführen, sagte er am Donnerstag der taz.
Das dazu nötige Vorladungsschreiben sei ihm jedoch nie zugegangen. Schlager hatte am 11. Oktober in der taz über die Polizeigewalt gegen ihn berichtet. Daraufhin hatte die Polizei über die taz versucht, mit Schlager in Kontakt zu treten. Weil Schlager sich erst nach anwaltlicher Beratung gegenüber der Polizei äußern wollte, sind nun anscheinend die Polizisten bei ihm erschienen.
Das allerdings mit Nachdruck: Das Auftreten der Polizisten beschreibt der 31-Jährige als "überfallartig und einschüchternd". Nur widerwillig sei ihm gestattet worden, seinen Anwalt anzurufen. Auch während des Telefonats mit der Anwaltskanzlei hätten die Polizisten Druck gemacht und gesagt, dass sie nun körperlichen Zwang anwenden würden, wenn er nicht bald fertig sei.
Schlager folgte dann den Aufforderungen der Polizei. Nachdem er zu Protokoll gab, nicht ohne anwaltliche Beratung auszusagen, habe ihm der Staatsanwalt gedroht, die nächste Befragung werde "unangenehmer" ausfallen. "Ich fühlte mich bedroht und sehe das als Einschüchterungsversuch an", sagte Schlager der taz.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft fühlt sich dagegen im Recht. Die Vorladung sei fristgemäß rausgegangen. Der Zeuge habe dementsprechend die Pflicht auszusagen und könne im Verweigerungfsall auch vorgeführt werden.
Im baden-württembergischen Landtag hat sich derweil der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Klärung des Polizeieinsatzes konstituiert. Außerdem lehnte der Landtag mit den Stimmen der schwarz-gelben Mehrheit erwartungsgemäß den Antrag der SPD für eine Volksabstimmung über "Stuttgart 21" ab.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Debatte um SPD-Kanzlerkandidatur
Schwielowsee an der Copacabana
BSW und „Freie Sachsen“
Görlitzer Querfront gemeinsam für Putin
Urteil nach Tötung eines Geflüchteten
Gericht findet mal wieder keine Beweise für Rassismus
Papst äußert sich zu Gaza
Scharfe Worte aus Rom
Aktienpaket-Vorschlag
Die CDU möchte allen Kindern ETFs zum Geburtstag schenken
Waffen für die Ukraine
Bidens Taktik, Scholz’ Chance