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Nach Stromausfall in BerlinSpranger prüft Gesetzesänderungen

Spranger zieht Konsequenzen aus dem Stromausfall. Geplant sind Änderungen beim Datenschutz, im Katastrophenschutz und bei sensiblen Sicherheitsdaten.

Iris Spranger fordert mehr Eingriffsrechte für die Innenverwaltung Foto: Sebastian Gollnow/dpa

dpa | Nach den Erfahrungen mit dem mehrtägigen Stromausfall in Berlin muss nach Überzeugung von Innensenatorin Iris Spranger (SPD) in rechtlicher Hinsicht schnell einiges anders werden. „Wir müssen in Berlin mehrere Gesetze möglichst sofort angehen. Wir müssen unter anderem ans Datenschutzgesetz ran“, sagte sie nach einem Austausch mit den Bezirksbürgermeistern über das Krisenmanagement während des Stromausfalls.

„Der Datenschutz ist zu eng definiert. Es muss zum Beispiel möglich sein, ein Notfallregister zu führen, in dem erfasst wird, welche Pflegebedürftigen in Berlin zu Hause versorgt werden und wo das ist“, sagte Spranger. „Damit stellen wir sicher, dass sie in der Krise aufgesucht werden können und nicht sich selbst überlassen bleiben.“

„Wir müssen auch das Katastrophenschutzgesetz ändern“, so die SPD-Politikerin. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport muss Eingriffsrechte gegenüber den Bezirken erhalten, um die Katastrophenvorsorge verbindlich anordnen und kontrollieren zu können“, sagte Spranger.

„Es wäre vergleichbar mit den Regelungen im Landeswahlgesetz: Das Land muss in der Lage sein, verbindliche Anordnungen zu treffen, damit wir bei der Krisenvorsorge Einheitlichkeit und Effizienz gewährleisten können“, erklärte die Innensenatorin. „Das brauchen wir hier auch. Ich will in die Bezirksebene nur steuernd eingreifen, wenn es notwendig ist.“

Auf Bundesebene müsse es außerdem Änderungen mit Blick auf die bisher geltenden Transparenzverpflichtungen geben, sagte Spranger. Bei der Veröffentlichung von Daten zu sensibler Infrastruktur wie dem Berliner Stromnetz ist nach ihrer Überzeugung künftig mehr Zurückhaltung nötig. „Auf Berliner Landesebene müssen wir das Berliner Informationsfreiheitsgesetz ändern und Sicherheitsdaten von der Veröffentlichungspflicht ausnehmen.“

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