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Nach SkiunfallKritik an Althaus-Blitzurteil

Beobachter rätseln, wie das Urteil über Thüringens Ministerpräsident in Österreich zustande kam. Nun hat Althaus nur noch wenig Zeit, über seine Zukunft zu entscheiden.

Verurteilt: Dieter Althaus. Bild: dpa

Das Blitzurteil im Fall des Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus in Österreich hat unter Politikern und Juristen für Verwunderung gesorgt. Dabei geht es nicht um das Strafmaß, sondern um die Umstände des Verfahrens. Der Vizepräsident der deutsch-österreichischen Juristenvereinigung, Bernd Wölfl, fand es "außergewöhnlich, dass die Angelegenheit so schnell über die Bühne gegangen ist". Richard Soyer, Sprecher der österreichischen Strafverteidiger, sprach von einer "keineswegs üblichen Vorgangsweise". Sogar Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, platziert das Tempo der Urteilsverkündung ins "Guinness-Buch der Rekorde".

Althaus war nach nur knapp einstündiger Verhandlung am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro und zu einer Schadenersatzleistung von 5.000 Euro an die betroffene Familie verurteilt worden. Althaus war am Neujahrstag in Gegenrichtung auf eine Skipiste eingebogen und dort mit der Slowenin Beata C. zusammengestoßen, die an den Unfallfolgen verstarb.

Walter Kreissl, Verteidiger des nach wie vor in einer Rehaklinik am Bodensee weilenden Althaus, hatte erst um 13.30 Uhr das Eilverfahren beantragt. Dem wurde sofort entsprochen, nachdem Althaus sich schriftlich zu seiner Verantwortung bekannt hatte. Erst am Montag war die Anklageerhebung gegen ihn bekannt geworden. Offenbar wollte die österreichische Justiz das Verfahren ohne größeren Medienrummel vom Tisch haben.

Bernd Wölfl von der Juristenvereinigung beider Länder vermutet, dass zuvor Absprachen zwischen den Prozessbeteiligten getroffen wurden. Das Tempo habe "sicherlich auch damit etwas zu tun, dass Herr Althaus Ministerpräsident ist". Auch der aussichtsreichste Gegenkandidat von Althaus im Landtagswahlkampf, Bodo Ramelow von der Linkspartei, fragt, ob die Justiz bei normalen Bürgern ebenso gehandelt hätte. Er wolle aber die seltsamen Verfahrensumstände nicht Althaus anlasten.

Der CDU und der Thüringer Staatskanzlei kommt das schnelle Urteil entgegen. Landtags-Fraktionschef Mike Mohring begrüßte die schnelle Entscheidung und erklärte erneut, man werde Althaus auf der Landesvertreterversammlung am 14. März zum Spitzenkandidaten für die Landtagswahl Ende August nominieren. Auch Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski stellte sich erneut hinter Althaus. Doch die Thüringer Union setzt ihren Frontmann damit auch unter Druck. Althaus hat zwar selbst die Absicht bekundet, wieder in die Politik zurückzukehren, aber zwei Fragen bleiben offen: Wie reagieren die Wähler auf das Urteil? Und wird Althaus rechtzeitig für den Wahlkampf fit sein?

Laut Bundesjustizministerium gilt Althaus nach dem Urteil auch in Deutschland als vorbestraft. Heiko Senebald, Sprecher des CDU-Landesverbandes, verweist zwar auf die guten Prognosen der Ärzte hinsichtlich seiner physischen Wiederherstellung, die psychische Verfassung allerdings könne niemand beurteilen. "Der Einzige, der über seine Rückkehr entscheiden kann, ist Althaus selbst", sagte Senebald. Im Grunde habe Althaus nur noch bis zur Landesvertreterversammlung Zeit, zu erklären, ob er antrete, meint Dietmar Herz, Politikwissenschaftler an der Universität Erfurt. Doch seiner Meinung nach sei Althaus derzeit gar nicht in der Lage, eine eindeutige Entscheidung zu treffen. Herz macht darauf aufmerksam, dass Althaus zunächst persönlich zum Parteitag kommen, dann eine Videobotschaft senden wollte und schließlich nur noch die schriftliche Listenbewerbung verfassen solle. Herz Prognose: "Althaus wird vermutlich das Handtuch werfen."

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102 Kommentare

 / 
  • E
    Edelweiß

    >Ob Herr A. wirklich Schuld (juristisch gesehen)an dem Zusammenstoß trägt kann keiner mit letzter Sicherheit beurteilen.

     

    @denninger:

    Sie scheinen da was nicht mitbekommen zu haben. Die Verhandlung war schon und Herr Althaus wurde bereits wegen fahrlässiger Tötungverurteilt und zwar nicht von Amateurjuristen, dafür schnell, milde und fast heimlich.

  • D
    denninger

    Na endlich, es ist wieder die Stunde der Amateurjuristen und der Überzeugungsrichter.

    Jetzt kann jeder wieder seine "Urteile" herausbrüllen.

     

    Ob Herr A. wirklich Schuld (juristisch gesehen)an dem Zusammenstoß trägt kann keiner mit letzter Sicherheit beurteilen. Es gilt die Unschuldsvermutung und Herr A. hat eine Schuld trotz seiner fehlenden Erinnerung auf Grund der Sachlage eingestanden. Otto Normalverbraucher hätte sicher durch Gegengutachten und Hinweis auf höhere Gewalt eine Einstellung des Verfahrens betrieben.

     

    So gesehen hatte Herr A. einen Prominentenmalus. Der juristisch legitime Versuch, sich "herauszuwinden" hätte zu einem Ansehensverlust geführt. Letzten Endes blieb ihm nichts anderes übrig, als eine Schuld einzugestehen. Zu Recht oder nicht spielt keine Rolle mehr.

     

    Zur Frage nach dem Schmerzensgeld. Das österreichische Strafrecht kennt im Gegensatz zum Deutschen Recht das Schmerzengeld für Angehörige.

    Wer sich über die Höhe aufregt hat den Sinn des Schmerzengeldes nicht verstanden. Der getötete Mensch ist nicht "nur 5000€ wert", dies wäre dann ein Schadenersatz.

    Über den Schaden und dessen Ersatz wird aber nicht in einem Srafverfahren entschieden. Dies ist Sache der ordenlichen Gerichtsbarkeit.

     

    Wem hätte denn eine gedehntes Verfahren etwas gebracht? Eigenlich niemanden. Selbst die nur spärlich anwesende Journaille konnt bedingt durch die Abwesenheit des Angeklagten, keine "Shots" machen. Die Schuld hat der Angeklagte bereits eingestanden und eine Wiederholungsgefahr besteht offensichtlich nicht. Bei einem höheren Strafmaß kätte der Angeklagte von seinem Recht auf Berufung gegen das Urteil Gebrauch gemacht und sein Schuldeingeständnis zurückgezogen. Der Ausgang der Berufungsverhandlung wäre dann eher ungewiss (siehe oben).

     

    Was ist ein gerechtes Urteil? Vor dieser Frage stehen Richter beinahe täglich. Berücksichtigt werden Täter, Opfer, die Umstände der Tat und das öffentliche Interesse am der Ahndung. Rachegelüste politischer Gegner oder einfach die senationslüsterne Öffentlichkeit tragen nicht zur Urteilsfindung bei.

     

    Wer sich wie Herr R. (der ja bekanntlich aus dem Westen stammt) mit derart grotesker Unkenntnis über das DDR-Arbeitsrecht äußert sollte besser keine "juristischen" Kommentare abgeben.

  • N
    november

    an Karl:

     

    natürlich wird es Herrn Althaus schlechtgehen - er wird sich Vorwürfe machen und sich schuldig fühlen.

    Das ist aber höchstwahrscheinlich bei sehr vielen Straftätern der Fall, auch wenn sie die Tat vorsätzlich begangen haben.

     

    Wichtig ist hier aber, dass eine fahrlässig begangene Tat nicht als Unfall dargestellt werden darf!

    Eine fahrlässige Tötung, ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Und zwar deshalb, weil hier ein Ereignis geschehen ist, mit dem Herr Althaus rechnen MUSSTE und trotzdem nichts unternommen hat um es abzuwenden!

    Herr Althaus ist somit ein Straftäter - kein Unfallopfer!! Das muss klar sein.

  • K
    Karl

    Ich möchte mich hiermit für meine etwas rüde Ausdrucksweise entschuldigen. Leider habe ich den anderen Artikel verpasst, in dem aus der Anklageschrift zitiert wurde.

    Der aktualisierte Artikel beinhaltet übrigens auch einen Hinweis, dass er auch in Deutschland als vorbestraft gilt. Auch wenn er unverantwortlich gehandelt hat, tut mir der Kerl wirklich Leid. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es verdammt hart ist, mit so einer Schuld zu leben. Wählen würde ich ihn aber deshalb trotzdem nicht.

  • E
    Edelweiß

    Mein Mitgefühl ist bei den vier Kindern, denen durch einen Pistenrowdie die Mutter genommen wurde.

     

    Der kurze Prozess, in Abwesenheit des Beschuldigten sowie das milde Urteil hinterlassen einen äußerst üblen Nachgeschmack. Solche gerichtlichen Sonderbehandlungen von Prominenten (Althaus, Zumwinkel, Hartz) sind nicht geeignet das Vertrauen in eine angeblich unabhängige Justiz zu stärken.

     

    Herr Althaus sollte es mal mit Fallschirnspringen versuchen, bei dieser Risikosportart gefährdet man meist nur sich selbst.

  • F
    frauenkirche

    Ich schließe mich mich H. Schrewe an. Dem gibt es wenig hinzuzufügen.

     

    Außer zum Thema Schmerzensgeld: Wie viel bitte, sollte man der Familie zahlen, für den Verlust des geliebten Menschen?33.000; 330.000? 3.000.000? 30.000.000? 300.000.000?

     

    Wie viel? Das frage ich diejenigen, die hier Rauch sehen, obwohl es kein Feuer gibt.

  • P
    peer100

    Hurra,Hurra!

    Damit ist doch immer zurechnen wenn die Herren "Volksvertretter" vor den Kadi müssen.

    Lamsdorff,Kohl und Schäuble sind doch gute Beispiele.

    Wer jetzt den Überraschten miemt lebte die letzten Jahr wohl auf dem Mond.

    So lange der gemeine Bundesesel,Pardon! Bürger seine

    Knute und sein RTL kriegt ist die Welt doch in Ordnung.

    Also höhrt auf zujaulen.

  • L
    L.A.WOMAN

    Althaus hat sich als Skifahrer absolut rücksichtslos verhalten: Vergleichbar mit einem Autofahrer, der mal eben kurz auf den Radweg ausweicht, um schneller voranzukommen, und dabei einen Radfahrer totfährt, den er aufgrund seines Manövers zwar zu spät sieht, aber trotzdem den Tod durch sein Verstoß gegen die Verkehrsregeln verursacht.

    JuristInnen vor:

    Welche Strafe sieht das Strafgesetzbuch hier vor?

  • IS
    IWerner Simnon Lütjens

    Fakt ist doch, das Herr Althaus einen Menschen ge-tötet hat, indem er auf der falschen Bahn lief. Was passiert mit einem Falschfahrer auf der Auto-

    bahn, der einen Menschen tötet? Nicht vorbestraft?

    Und "Erinnerung", ich sehe heute noch Pinochet in London; an Nichts erinnerte er sich. Aber hier, in

    Santiago sagte er in einem Interview eines US-Sen-der, alles was sie hören wollten in einer klaren Sprache, UND DIE WAHRHEIT! Alles ganz schön be-denklich... Werner, Quilpué, Chile

  • K
    Karl

    Ähhhm HALLLOOO? Tut mir echt leid, wenn sich jetzt einer angepisst fühlt aber ich finds ne absolute Sauerei, wie sich einige hier das Maul darüber zerreißen.

    "So wie es im Strassenverkehr Regeln gibt so gibt es die m.E. auch auf Skipisten und die wurden ja anscheinend von Herrn Althaus nicht beachtet."

    Woher bitte weißt du das? Standest du daneben? Natürlich ist es MÖGLICH, dass er die Regeln missachtet hat aber solange du darüber nichts weißt, urteile gefälligst auch nicht darüber! Kannst du dir vorstellen, wie sich der Kerl fühlt? Ist bestimmt nicht schön, wenn man mit einer Frau beim Skifahren zusammenstößt und mitbekommt, wie sie daraufhin stirbt. Was glaubst du, wie dreckig es ihm damit wahrscheinlich geht? Aber dir ist es ja offensichtlich egal, Hauptsache man hat mal wieder auf das Rechtssystem geschimpft.

    Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Informationen, die zu der "Tat" an die Öffentlichkeit gelangt sind, bisher einfach zu mangelhaft sind, als dass man sich ein festes Bild darüber machen sollte, was gerecht ist und was nicht.

  • N
    november

    "Der CDU-Landtagsfraktionschefs Mike Mohring sah es ähnlich: 'ein Sportunfall, wie er jedem passieren kann'."

     

    Ich weiß nicht, was Herr Mohring im Laufe seines Studiums gelernt hat, aber wird eine Person wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, ist das eben gerade kein Unfall, wie er hätte passieren dürfen!

     

    Wäre dies der Fall, wäre die Verurteilung ja ungerechtfertigt... es bleibt jedoch eine Straftat!

  • KN
    Karl Napf

    Abgesehen von den äußerst merkwürdigen Umständen des Prozesses(?) und der deutlich milden Rechtsprechung sollte Herr Althaus jetzt in sich gehen. Sicherlich ist er kein Mörder, dennoch frage ich mich, ob er als Ministerpräsident eines Landes einfach weiter machen kann, ohne den moralischen Aspekt zu beachten. Dies ist seine persönliche Entscheidung, aber wie immer sie ausfällt, wird er an ihr zu messen sein.

  • HH
    Helge Hamburg

    € 5.000,- als Schmerzensgeld? Das ist schon eine Beleidigung. Damit werden noch nicht einmal die Beerdigungskosten abgedeckt. Von dem Rest kann sich der Witwer ein neue Frau kaufen? Wo bleibt da Gerechtigkeit und Fairniss? Umgekehrtes Urteil wäre in meinen Augen gerechter: 30.000,- Schmerzengeld und 5.000,- Geldstrafe, zusätzlich eine Bewährungsstrafe.

    Auch auf der Piste gibt es Verkehrsregeln, wie im Straßenverkehr. Hier haben die Teilnehmer eine besondere Verantwortung anderen gegenüber. Verantwortungslose Politiker sollten daraus dann auch bei Vergehen die Konsequenz ziehen.

  • C
    Clemens

    Aua, Aua. "slowenische Skifahrerin" Diese Ignoranz in der Taz, das ist ganz schlimm. Ich verwechsle doch auch keine Dänen mit Niederländern, da ist die Entfernung und der Unterschied ungefähr genauso groß. Aber ist ja "Osteuropa", da muss man es nicht so genau nehmen.

  • RC
    Reiner Conrad

    Ist das angesetzte Schmerzensgeld von 5000,00 Euro nicht eine Verhöhnung der Angehörigen? Hoffentlich wird dieses Urteil nicht rechtskräftig.

  • HS
    H. Schrewe

    Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Er ist doch verurteilt worden. Und ich glaube nach allem, was man rekonstruieren konnte, war es ein fahrlässiger Sportunfall. Und genau wegen der Fahrlässigkeit ist er auch verurteilt worden. Er hat ja auch gar nicht versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Althaus Anwalt hat lediglich geltendes, wenn auch selten genutztes Recht genutzt, um seinen Prozess voranzutreiben. Egal wo der Mann politisch steht, er ist Ministerpräsident und hat eine Verantwortung. Und das Land, das er regiert hat ein Recht möglichst schnell klarheit zu bekommen, ob er politisch haltbar ist oder nicht. Dieser Fall unterliegt nun mal besonderen Umständen und muss dementsprechend auch besonders behandelt werden. Natürlich ist der Termin auch wegen der anstehenden Wahlen vorverlegt worden. Ja und?

    Was doch zählt, ist, dass der Mann verurteilt wurde, für das was er getan hat. Und das ganze Geschrei von wegen ein Menschenleben ist nur 33000 Euro wert ist doch lächerlich. Er hat die Frau doch nicht mit Absicht getötet. Bleibt doch mal alle auf dem Teppich. Er hat sich bis dahin nichts zu Schulden kommen lassen. Auch ohne prominent zu sein hätte er wohl nicht mit einem härteren Urteil rechnen müssen. Wenn die Linkspartei da jetzt wieder eine Justizverschwörung sieht, ist das peinlicher Populismus. Und sollten in Österreich Prominente es leichter haben im Justizsystem des Landes, dann ist dieser Fall wenig geeignet ihn als Aufhänger zu nutzen dagegen anzugehen.

    Ich bin kein CDU Wähler und werde es wohl auch nie werden. Aber man muss doch in der Lage sein die Fakten nüchtern zu betrachten und einzuschätzen, auch wenn es um den politischen Gegner geht.

    Ich wünsche Herrn Althaus gute Besserung und seinen politischen Gegnern inhaltliche Argumentationskraft für den Wahlkampf.

  • DS
    Dieter Schreiber

    Es ist immer wieder das Gleiche: Die kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Ich hoffe nur, dass die Wähler in Thüringen dieses Verfahren bestrafen.

  • R
    rugero

    Da hat die Politik mal wieder Pate gestanden.

     

    Manch weniger prominente Delinquent würde sich freuen über die schnelle und milde Aburteilung. Aber nicht für jeden werden solch verschüttete Paragraphen im Justizmüll entdeckt und reqaktiviert.

     

    Nun kann der Wahlkampf ohne großen Presserummel und ohne Beschädigung der CDU ordnungsgemäß ablaufen.

     

    Einfach wunderbar, wie viele Beispiele von Zweiklassenjustiz wir in letzter Zeit erleben durften.

  • M
    Martin

    Diese Vorzugsbehandlung, dieses schäbig schnelle Verfahren angesichts einer fahrlässigen Tötung wird Althaus noch mehr beschädigen. Er ist verantwortlich für den Tod eines Menschen. Und ob es sich nur um einen tragischen Unfall handelt weiß noch niemand. Womöglich war er überfordert mit der schnellen Piste und mußte die einbiegende Piste in Gegenrichtung für eine Notbremsung nutzend hochfahren, weil er seine Fähigkeiten falsch einschätzte. Er sollte aus persönlichen Gründen zurückttreten, das würde jeder verstehen. Aber ekelerregend wie der Rest seiner Landespartei das alles herunterspielt und ihn nötigt weiterzumachen mit der Drohung ohne Althaus würde die CDU im Chaos enden. Dabei weiß doch jeder daß die CDU auch einen Besenstiel aufstellen könnte ...

  • T
    Torsten

    Unfassbar, dass man sich als Politiker offensichtlich mit Peanuts aus der Affaire ziehen kann, während das Leben einer Supermarktkassiererin wegen einer Pfandflasche zerstört wird - davon abgesehen frage ich mich, was die Familie der Toten mit 5000 EUR anfangen soll. Für ein Begräbnis dürfte das ziemlich knapp sein.

  • H
    Hans

    Herr Althaus wurde verurteilt. Das heisst, fuer die Richter war er schuldig. Ob dieses Verfahren zu schnell ging oder nicht spielt fuer mich keine Rolle, da sicherlich Einspruchmoeglichkeiten bestehen. Auch habe ich nichts davon wenn er in Haft muss. Aber einen Tagessatz von 185Euro fuer einen Spitzenpolitiker wenn man fuer einen Ingenieur ueber 1000Euro zahlen muss, wie passt das zusammen? Aber auch deswegen wuerde ich hier nicht schreiben. Doch wenn als Entschaedigung fuer ein Menschenleben die doppelte Abwrackpraemie gezahlt wird und der Kommentar von Herrn Althaus dazu ist, dass er hofft das der materielle Ausgleich schnell gezahlt wird, dann frage ich mich doch: wo bleibt die Wuerde des Menschen??

    Ihr macht eine Abstimmung ob er zuruecktreten muss. Macht lieber einen Aufstand gegen eine solche Bewertung eines Menschenlebens.

     

    Oder habe ich etwas nicht verstanden??

  • M
    Mathias

    Wobei man nicht versteht, wieso die Redaktion das Problem nach Dresden verortet. Sachsen ist sicher ein bekantes ostdeutsches Land, es gibt aber noch Thüringen u.s.w., peinlich.

  • AD
    Axel Dörken

    Recht(s)-Sprechung?

     

    Ganz recht(s)? Die Strafe ist höher, als das Schmerzensgeld an den Witwer.

     

    Was sind Schmerzen wert? Scheinbar nicht viel Geld. Von 5.000 € wird nicht einmal eine übliche beerdigung bezahlt werden können.

     

    Was ist das Urteil wert? Um dazu genutzt zu werden, wieder einmal zur Erkenntnis zu gelangen, dass so mancher Richter den Bezug zur Menschlichkeit verloren hat.

     

    Nachgefragt: Was haben Rechtsbürgertum und Empathie miteinander zu tun?

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken

  • J
    jan

    "Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt..."

     

    "Auch für ihn bleibt der tödliche Zusammenstoß von Althaus mit einer slowenischen Skifahrerin "ein Sportunfall, wie er jedem passieren kann""

     

    war sie nun slowenin oder slowakin?

  • T
    thüringer

    Ja, und nun stellt die CDU Thüringen einen Vorbestraften als MP-Kandidaten auf.

     

    Klasse.

     

    Aber in Thüringen steht ohnehin schon vor der Wahl fest das die CDU das Steuer in der Hand behält.

  • GC
    Georg Classen

    Fuhr Herr Althaus laut Erkenntnis des Gerichts «gegen die Fahrtrichtung» (erste Version), also bergauf, oder fuhr er laut später durch das österreichische Justizministerium korrigierter(!) gerichtlicher Erkenntnis "bergabwärts", also mit der Fahrtrichtung in die Panoramapiste?

     

    Gegen letzteres sprechen alle bisherigen Darstellungen, die Fotos des Unfallortes sowie die offenbar durch eine frontale Kollision verursachten schweren Verletzungen. Zensur vom Justizministerium?

     

    Wer im Kamikazestil verantwortungslos und ohne Sicht die Pisten herunterrast, ist als MInisterpräsident nicht mehr tragbar. Das ist nichts anderes, als wenn er mit 180 Sachen in der Nebelbank ins Stauende gerast wäre.

  • V
    vic

    Unabhängig vom strafrechtlichen Aspekt des Unglücks, riecht das ungewöhnliche Instant-Verfahren doch sehr nach Kungelei zwischen der österreichischen Regierung und der deutschen.

    Was hier in wenigen Stunden erledigt wurde, dauert beim Normalo i.d.R. bis zu einem Jahr.

    Gleiches Recht für alle?

  • OH
    ohne Helm

    BTW:

    es war eine slowakische Skifahrerin, keine slowenische, ihr investigativen JournalistInnen ...

  • CJ
    Cornelia Jaskosch

    Wieviel Politik hat hier mitgemischt, dass Ministerpräsident Althaus so glimpflich davon gekommen ist. So wie es im Strassenverkehr Regeln gibt so gibt es die m.E. auch auf Skipisten und die wurden ja anscheinend von Herrn Althaus nicht beachtet. Was passiert mit einem Autofahrer der sich verkehrswidrig verhält und somit durch sein Verhalten ein anderer Mensch zu Tode kommt? Hat dieser auch das Glück, mit einer Geldbuße davon zukommen und obendrein noch als nicht vorbestraft zu gelten oder wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen.

  • HF
    Hans Friedrich

    Dass Politiker sich freikaufen ist nicht neu. Aber dass sie nicht einmal mehr zum Prozess erscheinen müssen... Bequemes Töten für Politiker!

  • L
    Lukas

    Ihr solltet das wort "Schifahren" vielleicht im Duden nachschlagen

  • S
    sparkatze

    tut dem ja auch nich weh

    wenn er sich nach dem urteil jetzt mit den hinterbliebenen irgendwie trifft und sich nochmal entschuldigt,tut es bestimmt nicht nur ihm sondern auch denen gut.

    ich kenn den mann sonst nicht weiter(hat sich wohl nie hervorgetan,was ihm auch wieder anzurechnen wär),und kann deshalb schlecht über ihn urteilen.

  • PS
    Peter Schneider

    Eine, Schande. Und wieder einmal wird die Ungerechtigkeit des westlichen Rechtssystems bestätigt. Den kleinen Mann hängen sie, den großen Mann lassen sie laufen. Noch nichtmal eine Bewährungsstrafe, typisch. Die 32000 Euro wird er vielleicht nicht gerade aus seiner Portokasse zahlen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das für ihn eine schmerzhafte Summe sein kann. In Österreich ist ein Menschenleben 32000 Euro wert.

  • J
    Jan

    war das opfer jetzt slowenin oder slowakin? bisher habe ich immer nur slowakin gehört...

  • E
    Edelweiß

    >Ob Herr A. wirklich Schuld (juristisch gesehen)an dem Zusammenstoß trägt kann keiner mit letzter Sicherheit beurteilen.

     

    @denninger:

    Sie scheinen da was nicht mitbekommen zu haben. Die Verhandlung war schon und Herr Althaus wurde bereits wegen fahrlässiger Tötungverurteilt und zwar nicht von Amateurjuristen, dafür schnell, milde und fast heimlich.

  • D
    denninger

    Na endlich, es ist wieder die Stunde der Amateurjuristen und der Überzeugungsrichter.

    Jetzt kann jeder wieder seine "Urteile" herausbrüllen.

     

    Ob Herr A. wirklich Schuld (juristisch gesehen)an dem Zusammenstoß trägt kann keiner mit letzter Sicherheit beurteilen. Es gilt die Unschuldsvermutung und Herr A. hat eine Schuld trotz seiner fehlenden Erinnerung auf Grund der Sachlage eingestanden. Otto Normalverbraucher hätte sicher durch Gegengutachten und Hinweis auf höhere Gewalt eine Einstellung des Verfahrens betrieben.

     

    So gesehen hatte Herr A. einen Prominentenmalus. Der juristisch legitime Versuch, sich "herauszuwinden" hätte zu einem Ansehensverlust geführt. Letzten Endes blieb ihm nichts anderes übrig, als eine Schuld einzugestehen. Zu Recht oder nicht spielt keine Rolle mehr.

     

    Zur Frage nach dem Schmerzensgeld. Das österreichische Strafrecht kennt im Gegensatz zum Deutschen Recht das Schmerzengeld für Angehörige.

    Wer sich über die Höhe aufregt hat den Sinn des Schmerzengeldes nicht verstanden. Der getötete Mensch ist nicht "nur 5000€ wert", dies wäre dann ein Schadenersatz.

    Über den Schaden und dessen Ersatz wird aber nicht in einem Srafverfahren entschieden. Dies ist Sache der ordenlichen Gerichtsbarkeit.

     

    Wem hätte denn eine gedehntes Verfahren etwas gebracht? Eigenlich niemanden. Selbst die nur spärlich anwesende Journaille konnt bedingt durch die Abwesenheit des Angeklagten, keine "Shots" machen. Die Schuld hat der Angeklagte bereits eingestanden und eine Wiederholungsgefahr besteht offensichtlich nicht. Bei einem höheren Strafmaß kätte der Angeklagte von seinem Recht auf Berufung gegen das Urteil Gebrauch gemacht und sein Schuldeingeständnis zurückgezogen. Der Ausgang der Berufungsverhandlung wäre dann eher ungewiss (siehe oben).

     

    Was ist ein gerechtes Urteil? Vor dieser Frage stehen Richter beinahe täglich. Berücksichtigt werden Täter, Opfer, die Umstände der Tat und das öffentliche Interesse am der Ahndung. Rachegelüste politischer Gegner oder einfach die senationslüsterne Öffentlichkeit tragen nicht zur Urteilsfindung bei.

     

    Wer sich wie Herr R. (der ja bekanntlich aus dem Westen stammt) mit derart grotesker Unkenntnis über das DDR-Arbeitsrecht äußert sollte besser keine "juristischen" Kommentare abgeben.

  • N
    november

    an Karl:

     

    natürlich wird es Herrn Althaus schlechtgehen - er wird sich Vorwürfe machen und sich schuldig fühlen.

    Das ist aber höchstwahrscheinlich bei sehr vielen Straftätern der Fall, auch wenn sie die Tat vorsätzlich begangen haben.

     

    Wichtig ist hier aber, dass eine fahrlässig begangene Tat nicht als Unfall dargestellt werden darf!

    Eine fahrlässige Tötung, ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Und zwar deshalb, weil hier ein Ereignis geschehen ist, mit dem Herr Althaus rechnen MUSSTE und trotzdem nichts unternommen hat um es abzuwenden!

    Herr Althaus ist somit ein Straftäter - kein Unfallopfer!! Das muss klar sein.

  • K
    Karl

    Ich möchte mich hiermit für meine etwas rüde Ausdrucksweise entschuldigen. Leider habe ich den anderen Artikel verpasst, in dem aus der Anklageschrift zitiert wurde.

    Der aktualisierte Artikel beinhaltet übrigens auch einen Hinweis, dass er auch in Deutschland als vorbestraft gilt. Auch wenn er unverantwortlich gehandelt hat, tut mir der Kerl wirklich Leid. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es verdammt hart ist, mit so einer Schuld zu leben. Wählen würde ich ihn aber deshalb trotzdem nicht.

  • E
    Edelweiß

    Mein Mitgefühl ist bei den vier Kindern, denen durch einen Pistenrowdie die Mutter genommen wurde.

     

    Der kurze Prozess, in Abwesenheit des Beschuldigten sowie das milde Urteil hinterlassen einen äußerst üblen Nachgeschmack. Solche gerichtlichen Sonderbehandlungen von Prominenten (Althaus, Zumwinkel, Hartz) sind nicht geeignet das Vertrauen in eine angeblich unabhängige Justiz zu stärken.

     

    Herr Althaus sollte es mal mit Fallschirnspringen versuchen, bei dieser Risikosportart gefährdet man meist nur sich selbst.

  • F
    frauenkirche

    Ich schließe mich mich H. Schrewe an. Dem gibt es wenig hinzuzufügen.

     

    Außer zum Thema Schmerzensgeld: Wie viel bitte, sollte man der Familie zahlen, für den Verlust des geliebten Menschen?33.000; 330.000? 3.000.000? 30.000.000? 300.000.000?

     

    Wie viel? Das frage ich diejenigen, die hier Rauch sehen, obwohl es kein Feuer gibt.

  • P
    peer100

    Hurra,Hurra!

    Damit ist doch immer zurechnen wenn die Herren "Volksvertretter" vor den Kadi müssen.

    Lamsdorff,Kohl und Schäuble sind doch gute Beispiele.

    Wer jetzt den Überraschten miemt lebte die letzten Jahr wohl auf dem Mond.

    So lange der gemeine Bundesesel,Pardon! Bürger seine

    Knute und sein RTL kriegt ist die Welt doch in Ordnung.

    Also höhrt auf zujaulen.

  • L
    L.A.WOMAN

    Althaus hat sich als Skifahrer absolut rücksichtslos verhalten: Vergleichbar mit einem Autofahrer, der mal eben kurz auf den Radweg ausweicht, um schneller voranzukommen, und dabei einen Radfahrer totfährt, den er aufgrund seines Manövers zwar zu spät sieht, aber trotzdem den Tod durch sein Verstoß gegen die Verkehrsregeln verursacht.

    JuristInnen vor:

    Welche Strafe sieht das Strafgesetzbuch hier vor?

  • IS
    IWerner Simnon Lütjens

    Fakt ist doch, das Herr Althaus einen Menschen ge-tötet hat, indem er auf der falschen Bahn lief. Was passiert mit einem Falschfahrer auf der Auto-

    bahn, der einen Menschen tötet? Nicht vorbestraft?

    Und "Erinnerung", ich sehe heute noch Pinochet in London; an Nichts erinnerte er sich. Aber hier, in

    Santiago sagte er in einem Interview eines US-Sen-der, alles was sie hören wollten in einer klaren Sprache, UND DIE WAHRHEIT! Alles ganz schön be-denklich... Werner, Quilpué, Chile

  • K
    Karl

    Ähhhm HALLLOOO? Tut mir echt leid, wenn sich jetzt einer angepisst fühlt aber ich finds ne absolute Sauerei, wie sich einige hier das Maul darüber zerreißen.

    "So wie es im Strassenverkehr Regeln gibt so gibt es die m.E. auch auf Skipisten und die wurden ja anscheinend von Herrn Althaus nicht beachtet."

    Woher bitte weißt du das? Standest du daneben? Natürlich ist es MÖGLICH, dass er die Regeln missachtet hat aber solange du darüber nichts weißt, urteile gefälligst auch nicht darüber! Kannst du dir vorstellen, wie sich der Kerl fühlt? Ist bestimmt nicht schön, wenn man mit einer Frau beim Skifahren zusammenstößt und mitbekommt, wie sie daraufhin stirbt. Was glaubst du, wie dreckig es ihm damit wahrscheinlich geht? Aber dir ist es ja offensichtlich egal, Hauptsache man hat mal wieder auf das Rechtssystem geschimpft.

    Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Informationen, die zu der "Tat" an die Öffentlichkeit gelangt sind, bisher einfach zu mangelhaft sind, als dass man sich ein festes Bild darüber machen sollte, was gerecht ist und was nicht.

  • N
    november

    "Der CDU-Landtagsfraktionschefs Mike Mohring sah es ähnlich: 'ein Sportunfall, wie er jedem passieren kann'."

     

    Ich weiß nicht, was Herr Mohring im Laufe seines Studiums gelernt hat, aber wird eine Person wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, ist das eben gerade kein Unfall, wie er hätte passieren dürfen!

     

    Wäre dies der Fall, wäre die Verurteilung ja ungerechtfertigt... es bleibt jedoch eine Straftat!

  • KN
    Karl Napf

    Abgesehen von den äußerst merkwürdigen Umständen des Prozesses(?) und der deutlich milden Rechtsprechung sollte Herr Althaus jetzt in sich gehen. Sicherlich ist er kein Mörder, dennoch frage ich mich, ob er als Ministerpräsident eines Landes einfach weiter machen kann, ohne den moralischen Aspekt zu beachten. Dies ist seine persönliche Entscheidung, aber wie immer sie ausfällt, wird er an ihr zu messen sein.

  • HH
    Helge Hamburg

    € 5.000,- als Schmerzensgeld? Das ist schon eine Beleidigung. Damit werden noch nicht einmal die Beerdigungskosten abgedeckt. Von dem Rest kann sich der Witwer ein neue Frau kaufen? Wo bleibt da Gerechtigkeit und Fairniss? Umgekehrtes Urteil wäre in meinen Augen gerechter: 30.000,- Schmerzengeld und 5.000,- Geldstrafe, zusätzlich eine Bewährungsstrafe.

    Auch auf der Piste gibt es Verkehrsregeln, wie im Straßenverkehr. Hier haben die Teilnehmer eine besondere Verantwortung anderen gegenüber. Verantwortungslose Politiker sollten daraus dann auch bei Vergehen die Konsequenz ziehen.

  • C
    Clemens

    Aua, Aua. "slowenische Skifahrerin" Diese Ignoranz in der Taz, das ist ganz schlimm. Ich verwechsle doch auch keine Dänen mit Niederländern, da ist die Entfernung und der Unterschied ungefähr genauso groß. Aber ist ja "Osteuropa", da muss man es nicht so genau nehmen.

  • RC
    Reiner Conrad

    Ist das angesetzte Schmerzensgeld von 5000,00 Euro nicht eine Verhöhnung der Angehörigen? Hoffentlich wird dieses Urteil nicht rechtskräftig.

  • HS
    H. Schrewe

    Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Er ist doch verurteilt worden. Und ich glaube nach allem, was man rekonstruieren konnte, war es ein fahrlässiger Sportunfall. Und genau wegen der Fahrlässigkeit ist er auch verurteilt worden. Er hat ja auch gar nicht versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Althaus Anwalt hat lediglich geltendes, wenn auch selten genutztes Recht genutzt, um seinen Prozess voranzutreiben. Egal wo der Mann politisch steht, er ist Ministerpräsident und hat eine Verantwortung. Und das Land, das er regiert hat ein Recht möglichst schnell klarheit zu bekommen, ob er politisch haltbar ist oder nicht. Dieser Fall unterliegt nun mal besonderen Umständen und muss dementsprechend auch besonders behandelt werden. Natürlich ist der Termin auch wegen der anstehenden Wahlen vorverlegt worden. Ja und?

    Was doch zählt, ist, dass der Mann verurteilt wurde, für das was er getan hat. Und das ganze Geschrei von wegen ein Menschenleben ist nur 33000 Euro wert ist doch lächerlich. Er hat die Frau doch nicht mit Absicht getötet. Bleibt doch mal alle auf dem Teppich. Er hat sich bis dahin nichts zu Schulden kommen lassen. Auch ohne prominent zu sein hätte er wohl nicht mit einem härteren Urteil rechnen müssen. Wenn die Linkspartei da jetzt wieder eine Justizverschwörung sieht, ist das peinlicher Populismus. Und sollten in Österreich Prominente es leichter haben im Justizsystem des Landes, dann ist dieser Fall wenig geeignet ihn als Aufhänger zu nutzen dagegen anzugehen.

    Ich bin kein CDU Wähler und werde es wohl auch nie werden. Aber man muss doch in der Lage sein die Fakten nüchtern zu betrachten und einzuschätzen, auch wenn es um den politischen Gegner geht.

    Ich wünsche Herrn Althaus gute Besserung und seinen politischen Gegnern inhaltliche Argumentationskraft für den Wahlkampf.

  • DS
    Dieter Schreiber

    Es ist immer wieder das Gleiche: Die kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Ich hoffe nur, dass die Wähler in Thüringen dieses Verfahren bestrafen.

  • R
    rugero

    Da hat die Politik mal wieder Pate gestanden.

     

    Manch weniger prominente Delinquent würde sich freuen über die schnelle und milde Aburteilung. Aber nicht für jeden werden solch verschüttete Paragraphen im Justizmüll entdeckt und reqaktiviert.

     

    Nun kann der Wahlkampf ohne großen Presserummel und ohne Beschädigung der CDU ordnungsgemäß ablaufen.

     

    Einfach wunderbar, wie viele Beispiele von Zweiklassenjustiz wir in letzter Zeit erleben durften.

  • M
    Martin

    Diese Vorzugsbehandlung, dieses schäbig schnelle Verfahren angesichts einer fahrlässigen Tötung wird Althaus noch mehr beschädigen. Er ist verantwortlich für den Tod eines Menschen. Und ob es sich nur um einen tragischen Unfall handelt weiß noch niemand. Womöglich war er überfordert mit der schnellen Piste und mußte die einbiegende Piste in Gegenrichtung für eine Notbremsung nutzend hochfahren, weil er seine Fähigkeiten falsch einschätzte. Er sollte aus persönlichen Gründen zurückttreten, das würde jeder verstehen. Aber ekelerregend wie der Rest seiner Landespartei das alles herunterspielt und ihn nötigt weiterzumachen mit der Drohung ohne Althaus würde die CDU im Chaos enden. Dabei weiß doch jeder daß die CDU auch einen Besenstiel aufstellen könnte ...

  • T
    Torsten

    Unfassbar, dass man sich als Politiker offensichtlich mit Peanuts aus der Affaire ziehen kann, während das Leben einer Supermarktkassiererin wegen einer Pfandflasche zerstört wird - davon abgesehen frage ich mich, was die Familie der Toten mit 5000 EUR anfangen soll. Für ein Begräbnis dürfte das ziemlich knapp sein.

  • H
    Hans

    Herr Althaus wurde verurteilt. Das heisst, fuer die Richter war er schuldig. Ob dieses Verfahren zu schnell ging oder nicht spielt fuer mich keine Rolle, da sicherlich Einspruchmoeglichkeiten bestehen. Auch habe ich nichts davon wenn er in Haft muss. Aber einen Tagessatz von 185Euro fuer einen Spitzenpolitiker wenn man fuer einen Ingenieur ueber 1000Euro zahlen muss, wie passt das zusammen? Aber auch deswegen wuerde ich hier nicht schreiben. Doch wenn als Entschaedigung fuer ein Menschenleben die doppelte Abwrackpraemie gezahlt wird und der Kommentar von Herrn Althaus dazu ist, dass er hofft das der materielle Ausgleich schnell gezahlt wird, dann frage ich mich doch: wo bleibt die Wuerde des Menschen??

    Ihr macht eine Abstimmung ob er zuruecktreten muss. Macht lieber einen Aufstand gegen eine solche Bewertung eines Menschenlebens.

     

    Oder habe ich etwas nicht verstanden??

  • M
    Mathias

    Wobei man nicht versteht, wieso die Redaktion das Problem nach Dresden verortet. Sachsen ist sicher ein bekantes ostdeutsches Land, es gibt aber noch Thüringen u.s.w., peinlich.

  • AD
    Axel Dörken

    Recht(s)-Sprechung?

     

    Ganz recht(s)? Die Strafe ist höher, als das Schmerzensgeld an den Witwer.

     

    Was sind Schmerzen wert? Scheinbar nicht viel Geld. Von 5.000 € wird nicht einmal eine übliche beerdigung bezahlt werden können.

     

    Was ist das Urteil wert? Um dazu genutzt zu werden, wieder einmal zur Erkenntnis zu gelangen, dass so mancher Richter den Bezug zur Menschlichkeit verloren hat.

     

    Nachgefragt: Was haben Rechtsbürgertum und Empathie miteinander zu tun?

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken

  • J
    jan

    "Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt..."

     

    "Auch für ihn bleibt der tödliche Zusammenstoß von Althaus mit einer slowenischen Skifahrerin "ein Sportunfall, wie er jedem passieren kann""

     

    war sie nun slowenin oder slowakin?

  • T
    thüringer

    Ja, und nun stellt die CDU Thüringen einen Vorbestraften als MP-Kandidaten auf.

     

    Klasse.

     

    Aber in Thüringen steht ohnehin schon vor der Wahl fest das die CDU das Steuer in der Hand behält.

  • GC
    Georg Classen

    Fuhr Herr Althaus laut Erkenntnis des Gerichts «gegen die Fahrtrichtung» (erste Version), also bergauf, oder fuhr er laut später durch das österreichische Justizministerium korrigierter(!) gerichtlicher Erkenntnis "bergabwärts", also mit der Fahrtrichtung in die Panoramapiste?

     

    Gegen letzteres sprechen alle bisherigen Darstellungen, die Fotos des Unfallortes sowie die offenbar durch eine frontale Kollision verursachten schweren Verletzungen. Zensur vom Justizministerium?

     

    Wer im Kamikazestil verantwortungslos und ohne Sicht die Pisten herunterrast, ist als MInisterpräsident nicht mehr tragbar. Das ist nichts anderes, als wenn er mit 180 Sachen in der Nebelbank ins Stauende gerast wäre.

  • V
    vic

    Unabhängig vom strafrechtlichen Aspekt des Unglücks, riecht das ungewöhnliche Instant-Verfahren doch sehr nach Kungelei zwischen der österreichischen Regierung und der deutschen.

    Was hier in wenigen Stunden erledigt wurde, dauert beim Normalo i.d.R. bis zu einem Jahr.

    Gleiches Recht für alle?

  • OH
    ohne Helm

    BTW:

    es war eine slowakische Skifahrerin, keine slowenische, ihr investigativen JournalistInnen ...

  • CJ
    Cornelia Jaskosch

    Wieviel Politik hat hier mitgemischt, dass Ministerpräsident Althaus so glimpflich davon gekommen ist. So wie es im Strassenverkehr Regeln gibt so gibt es die m.E. auch auf Skipisten und die wurden ja anscheinend von Herrn Althaus nicht beachtet. Was passiert mit einem Autofahrer der sich verkehrswidrig verhält und somit durch sein Verhalten ein anderer Mensch zu Tode kommt? Hat dieser auch das Glück, mit einer Geldbuße davon zukommen und obendrein noch als nicht vorbestraft zu gelten oder wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen.

  • HF
    Hans Friedrich

    Dass Politiker sich freikaufen ist nicht neu. Aber dass sie nicht einmal mehr zum Prozess erscheinen müssen... Bequemes Töten für Politiker!

  • L
    Lukas

    Ihr solltet das wort "Schifahren" vielleicht im Duden nachschlagen

  • S
    sparkatze

    tut dem ja auch nich weh

    wenn er sich nach dem urteil jetzt mit den hinterbliebenen irgendwie trifft und sich nochmal entschuldigt,tut es bestimmt nicht nur ihm sondern auch denen gut.

    ich kenn den mann sonst nicht weiter(hat sich wohl nie hervorgetan,was ihm auch wieder anzurechnen wär),und kann deshalb schlecht über ihn urteilen.

  • PS
    Peter Schneider

    Eine, Schande. Und wieder einmal wird die Ungerechtigkeit des westlichen Rechtssystems bestätigt. Den kleinen Mann hängen sie, den großen Mann lassen sie laufen. Noch nichtmal eine Bewährungsstrafe, typisch. Die 32000 Euro wird er vielleicht nicht gerade aus seiner Portokasse zahlen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das für ihn eine schmerzhafte Summe sein kann. In Österreich ist ein Menschenleben 32000 Euro wert.

  • J
    Jan

    war das opfer jetzt slowenin oder slowakin? bisher habe ich immer nur slowakin gehört...

  • E
    Edelweiß

    >Ob Herr A. wirklich Schuld (juristisch gesehen)an dem Zusammenstoß trägt kann keiner mit letzter Sicherheit beurteilen.

     

    @denninger:

    Sie scheinen da was nicht mitbekommen zu haben. Die Verhandlung war schon und Herr Althaus wurde bereits wegen fahrlässiger Tötungverurteilt und zwar nicht von Amateurjuristen, dafür schnell, milde und fast heimlich.

  • D
    denninger

    Na endlich, es ist wieder die Stunde der Amateurjuristen und der Überzeugungsrichter.

    Jetzt kann jeder wieder seine "Urteile" herausbrüllen.

     

    Ob Herr A. wirklich Schuld (juristisch gesehen)an dem Zusammenstoß trägt kann keiner mit letzter Sicherheit beurteilen. Es gilt die Unschuldsvermutung und Herr A. hat eine Schuld trotz seiner fehlenden Erinnerung auf Grund der Sachlage eingestanden. Otto Normalverbraucher hätte sicher durch Gegengutachten und Hinweis auf höhere Gewalt eine Einstellung des Verfahrens betrieben.

     

    So gesehen hatte Herr A. einen Prominentenmalus. Der juristisch legitime Versuch, sich "herauszuwinden" hätte zu einem Ansehensverlust geführt. Letzten Endes blieb ihm nichts anderes übrig, als eine Schuld einzugestehen. Zu Recht oder nicht spielt keine Rolle mehr.

     

    Zur Frage nach dem Schmerzensgeld. Das österreichische Strafrecht kennt im Gegensatz zum Deutschen Recht das Schmerzengeld für Angehörige.

    Wer sich über die Höhe aufregt hat den Sinn des Schmerzengeldes nicht verstanden. Der getötete Mensch ist nicht "nur 5000€ wert", dies wäre dann ein Schadenersatz.

    Über den Schaden und dessen Ersatz wird aber nicht in einem Srafverfahren entschieden. Dies ist Sache der ordenlichen Gerichtsbarkeit.

     

    Wem hätte denn eine gedehntes Verfahren etwas gebracht? Eigenlich niemanden. Selbst die nur spärlich anwesende Journaille konnt bedingt durch die Abwesenheit des Angeklagten, keine "Shots" machen. Die Schuld hat der Angeklagte bereits eingestanden und eine Wiederholungsgefahr besteht offensichtlich nicht. Bei einem höheren Strafmaß kätte der Angeklagte von seinem Recht auf Berufung gegen das Urteil Gebrauch gemacht und sein Schuldeingeständnis zurückgezogen. Der Ausgang der Berufungsverhandlung wäre dann eher ungewiss (siehe oben).

     

    Was ist ein gerechtes Urteil? Vor dieser Frage stehen Richter beinahe täglich. Berücksichtigt werden Täter, Opfer, die Umstände der Tat und das öffentliche Interesse am der Ahndung. Rachegelüste politischer Gegner oder einfach die senationslüsterne Öffentlichkeit tragen nicht zur Urteilsfindung bei.

     

    Wer sich wie Herr R. (der ja bekanntlich aus dem Westen stammt) mit derart grotesker Unkenntnis über das DDR-Arbeitsrecht äußert sollte besser keine "juristischen" Kommentare abgeben.

  • N
    november

    an Karl:

     

    natürlich wird es Herrn Althaus schlechtgehen - er wird sich Vorwürfe machen und sich schuldig fühlen.

    Das ist aber höchstwahrscheinlich bei sehr vielen Straftätern der Fall, auch wenn sie die Tat vorsätzlich begangen haben.

     

    Wichtig ist hier aber, dass eine fahrlässig begangene Tat nicht als Unfall dargestellt werden darf!

    Eine fahrlässige Tötung, ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Und zwar deshalb, weil hier ein Ereignis geschehen ist, mit dem Herr Althaus rechnen MUSSTE und trotzdem nichts unternommen hat um es abzuwenden!

    Herr Althaus ist somit ein Straftäter - kein Unfallopfer!! Das muss klar sein.

  • K
    Karl

    Ich möchte mich hiermit für meine etwas rüde Ausdrucksweise entschuldigen. Leider habe ich den anderen Artikel verpasst, in dem aus der Anklageschrift zitiert wurde.

    Der aktualisierte Artikel beinhaltet übrigens auch einen Hinweis, dass er auch in Deutschland als vorbestraft gilt. Auch wenn er unverantwortlich gehandelt hat, tut mir der Kerl wirklich Leid. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es verdammt hart ist, mit so einer Schuld zu leben. Wählen würde ich ihn aber deshalb trotzdem nicht.

  • E
    Edelweiß

    Mein Mitgefühl ist bei den vier Kindern, denen durch einen Pistenrowdie die Mutter genommen wurde.

     

    Der kurze Prozess, in Abwesenheit des Beschuldigten sowie das milde Urteil hinterlassen einen äußerst üblen Nachgeschmack. Solche gerichtlichen Sonderbehandlungen von Prominenten (Althaus, Zumwinkel, Hartz) sind nicht geeignet das Vertrauen in eine angeblich unabhängige Justiz zu stärken.

     

    Herr Althaus sollte es mal mit Fallschirnspringen versuchen, bei dieser Risikosportart gefährdet man meist nur sich selbst.

  • F
    frauenkirche

    Ich schließe mich mich H. Schrewe an. Dem gibt es wenig hinzuzufügen.

     

    Außer zum Thema Schmerzensgeld: Wie viel bitte, sollte man der Familie zahlen, für den Verlust des geliebten Menschen?33.000; 330.000? 3.000.000? 30.000.000? 300.000.000?

     

    Wie viel? Das frage ich diejenigen, die hier Rauch sehen, obwohl es kein Feuer gibt.

  • P
    peer100

    Hurra,Hurra!

    Damit ist doch immer zurechnen wenn die Herren "Volksvertretter" vor den Kadi müssen.

    Lamsdorff,Kohl und Schäuble sind doch gute Beispiele.

    Wer jetzt den Überraschten miemt lebte die letzten Jahr wohl auf dem Mond.

    So lange der gemeine Bundesesel,Pardon! Bürger seine

    Knute und sein RTL kriegt ist die Welt doch in Ordnung.

    Also höhrt auf zujaulen.

  • L
    L.A.WOMAN

    Althaus hat sich als Skifahrer absolut rücksichtslos verhalten: Vergleichbar mit einem Autofahrer, der mal eben kurz auf den Radweg ausweicht, um schneller voranzukommen, und dabei einen Radfahrer totfährt, den er aufgrund seines Manövers zwar zu spät sieht, aber trotzdem den Tod durch sein Verstoß gegen die Verkehrsregeln verursacht.

    JuristInnen vor:

    Welche Strafe sieht das Strafgesetzbuch hier vor?

  • IS
    IWerner Simnon Lütjens

    Fakt ist doch, das Herr Althaus einen Menschen ge-tötet hat, indem er auf der falschen Bahn lief. Was passiert mit einem Falschfahrer auf der Auto-

    bahn, der einen Menschen tötet? Nicht vorbestraft?

    Und "Erinnerung", ich sehe heute noch Pinochet in London; an Nichts erinnerte er sich. Aber hier, in

    Santiago sagte er in einem Interview eines US-Sen-der, alles was sie hören wollten in einer klaren Sprache, UND DIE WAHRHEIT! Alles ganz schön be-denklich... Werner, Quilpué, Chile

  • K
    Karl

    Ähhhm HALLLOOO? Tut mir echt leid, wenn sich jetzt einer angepisst fühlt aber ich finds ne absolute Sauerei, wie sich einige hier das Maul darüber zerreißen.

    "So wie es im Strassenverkehr Regeln gibt so gibt es die m.E. auch auf Skipisten und die wurden ja anscheinend von Herrn Althaus nicht beachtet."

    Woher bitte weißt du das? Standest du daneben? Natürlich ist es MÖGLICH, dass er die Regeln missachtet hat aber solange du darüber nichts weißt, urteile gefälligst auch nicht darüber! Kannst du dir vorstellen, wie sich der Kerl fühlt? Ist bestimmt nicht schön, wenn man mit einer Frau beim Skifahren zusammenstößt und mitbekommt, wie sie daraufhin stirbt. Was glaubst du, wie dreckig es ihm damit wahrscheinlich geht? Aber dir ist es ja offensichtlich egal, Hauptsache man hat mal wieder auf das Rechtssystem geschimpft.

    Abschließend möchte ich noch anmerken, dass die Informationen, die zu der "Tat" an die Öffentlichkeit gelangt sind, bisher einfach zu mangelhaft sind, als dass man sich ein festes Bild darüber machen sollte, was gerecht ist und was nicht.

  • N
    november

    "Der CDU-Landtagsfraktionschefs Mike Mohring sah es ähnlich: 'ein Sportunfall, wie er jedem passieren kann'."

     

    Ich weiß nicht, was Herr Mohring im Laufe seines Studiums gelernt hat, aber wird eine Person wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, ist das eben gerade kein Unfall, wie er hätte passieren dürfen!

     

    Wäre dies der Fall, wäre die Verurteilung ja ungerechtfertigt... es bleibt jedoch eine Straftat!

  • KN
    Karl Napf

    Abgesehen von den äußerst merkwürdigen Umständen des Prozesses(?) und der deutlich milden Rechtsprechung sollte Herr Althaus jetzt in sich gehen. Sicherlich ist er kein Mörder, dennoch frage ich mich, ob er als Ministerpräsident eines Landes einfach weiter machen kann, ohne den moralischen Aspekt zu beachten. Dies ist seine persönliche Entscheidung, aber wie immer sie ausfällt, wird er an ihr zu messen sein.

  • HH
    Helge Hamburg

    € 5.000,- als Schmerzensgeld? Das ist schon eine Beleidigung. Damit werden noch nicht einmal die Beerdigungskosten abgedeckt. Von dem Rest kann sich der Witwer ein neue Frau kaufen? Wo bleibt da Gerechtigkeit und Fairniss? Umgekehrtes Urteil wäre in meinen Augen gerechter: 30.000,- Schmerzengeld und 5.000,- Geldstrafe, zusätzlich eine Bewährungsstrafe.

    Auch auf der Piste gibt es Verkehrsregeln, wie im Straßenverkehr. Hier haben die Teilnehmer eine besondere Verantwortung anderen gegenüber. Verantwortungslose Politiker sollten daraus dann auch bei Vergehen die Konsequenz ziehen.

  • C
    Clemens

    Aua, Aua. "slowenische Skifahrerin" Diese Ignoranz in der Taz, das ist ganz schlimm. Ich verwechsle doch auch keine Dänen mit Niederländern, da ist die Entfernung und der Unterschied ungefähr genauso groß. Aber ist ja "Osteuropa", da muss man es nicht so genau nehmen.

  • RC
    Reiner Conrad

    Ist das angesetzte Schmerzensgeld von 5000,00 Euro nicht eine Verhöhnung der Angehörigen? Hoffentlich wird dieses Urteil nicht rechtskräftig.

  • HS
    H. Schrewe

    Ich sehe das Problem ehrlich gesagt nicht. Er ist doch verurteilt worden. Und ich glaube nach allem, was man rekonstruieren konnte, war es ein fahrlässiger Sportunfall. Und genau wegen der Fahrlässigkeit ist er auch verurteilt worden. Er hat ja auch gar nicht versucht, sich aus der Affäre zu ziehen. Althaus Anwalt hat lediglich geltendes, wenn auch selten genutztes Recht genutzt, um seinen Prozess voranzutreiben. Egal wo der Mann politisch steht, er ist Ministerpräsident und hat eine Verantwortung. Und das Land, das er regiert hat ein Recht möglichst schnell klarheit zu bekommen, ob er politisch haltbar ist oder nicht. Dieser Fall unterliegt nun mal besonderen Umständen und muss dementsprechend auch besonders behandelt werden. Natürlich ist der Termin auch wegen der anstehenden Wahlen vorverlegt worden. Ja und?

    Was doch zählt, ist, dass der Mann verurteilt wurde, für das was er getan hat. Und das ganze Geschrei von wegen ein Menschenleben ist nur 33000 Euro wert ist doch lächerlich. Er hat die Frau doch nicht mit Absicht getötet. Bleibt doch mal alle auf dem Teppich. Er hat sich bis dahin nichts zu Schulden kommen lassen. Auch ohne prominent zu sein hätte er wohl nicht mit einem härteren Urteil rechnen müssen. Wenn die Linkspartei da jetzt wieder eine Justizverschwörung sieht, ist das peinlicher Populismus. Und sollten in Österreich Prominente es leichter haben im Justizsystem des Landes, dann ist dieser Fall wenig geeignet ihn als Aufhänger zu nutzen dagegen anzugehen.

    Ich bin kein CDU Wähler und werde es wohl auch nie werden. Aber man muss doch in der Lage sein die Fakten nüchtern zu betrachten und einzuschätzen, auch wenn es um den politischen Gegner geht.

    Ich wünsche Herrn Althaus gute Besserung und seinen politischen Gegnern inhaltliche Argumentationskraft für den Wahlkampf.

  • DS
    Dieter Schreiber

    Es ist immer wieder das Gleiche: Die kleinen hängt man, die Grossen lässt man laufen. Ich hoffe nur, dass die Wähler in Thüringen dieses Verfahren bestrafen.

  • R
    rugero

    Da hat die Politik mal wieder Pate gestanden.

     

    Manch weniger prominente Delinquent würde sich freuen über die schnelle und milde Aburteilung. Aber nicht für jeden werden solch verschüttete Paragraphen im Justizmüll entdeckt und reqaktiviert.

     

    Nun kann der Wahlkampf ohne großen Presserummel und ohne Beschädigung der CDU ordnungsgemäß ablaufen.

     

    Einfach wunderbar, wie viele Beispiele von Zweiklassenjustiz wir in letzter Zeit erleben durften.

  • M
    Martin

    Diese Vorzugsbehandlung, dieses schäbig schnelle Verfahren angesichts einer fahrlässigen Tötung wird Althaus noch mehr beschädigen. Er ist verantwortlich für den Tod eines Menschen. Und ob es sich nur um einen tragischen Unfall handelt weiß noch niemand. Womöglich war er überfordert mit der schnellen Piste und mußte die einbiegende Piste in Gegenrichtung für eine Notbremsung nutzend hochfahren, weil er seine Fähigkeiten falsch einschätzte. Er sollte aus persönlichen Gründen zurückttreten, das würde jeder verstehen. Aber ekelerregend wie der Rest seiner Landespartei das alles herunterspielt und ihn nötigt weiterzumachen mit der Drohung ohne Althaus würde die CDU im Chaos enden. Dabei weiß doch jeder daß die CDU auch einen Besenstiel aufstellen könnte ...

  • T
    Torsten

    Unfassbar, dass man sich als Politiker offensichtlich mit Peanuts aus der Affaire ziehen kann, während das Leben einer Supermarktkassiererin wegen einer Pfandflasche zerstört wird - davon abgesehen frage ich mich, was die Familie der Toten mit 5000 EUR anfangen soll. Für ein Begräbnis dürfte das ziemlich knapp sein.

  • H
    Hans

    Herr Althaus wurde verurteilt. Das heisst, fuer die Richter war er schuldig. Ob dieses Verfahren zu schnell ging oder nicht spielt fuer mich keine Rolle, da sicherlich Einspruchmoeglichkeiten bestehen. Auch habe ich nichts davon wenn er in Haft muss. Aber einen Tagessatz von 185Euro fuer einen Spitzenpolitiker wenn man fuer einen Ingenieur ueber 1000Euro zahlen muss, wie passt das zusammen? Aber auch deswegen wuerde ich hier nicht schreiben. Doch wenn als Entschaedigung fuer ein Menschenleben die doppelte Abwrackpraemie gezahlt wird und der Kommentar von Herrn Althaus dazu ist, dass er hofft das der materielle Ausgleich schnell gezahlt wird, dann frage ich mich doch: wo bleibt die Wuerde des Menschen??

    Ihr macht eine Abstimmung ob er zuruecktreten muss. Macht lieber einen Aufstand gegen eine solche Bewertung eines Menschenlebens.

     

    Oder habe ich etwas nicht verstanden??

  • M
    Mathias

    Wobei man nicht versteht, wieso die Redaktion das Problem nach Dresden verortet. Sachsen ist sicher ein bekantes ostdeutsches Land, es gibt aber noch Thüringen u.s.w., peinlich.

  • AD
    Axel Dörken

    Recht(s)-Sprechung?

     

    Ganz recht(s)? Die Strafe ist höher, als das Schmerzensgeld an den Witwer.

     

    Was sind Schmerzen wert? Scheinbar nicht viel Geld. Von 5.000 € wird nicht einmal eine übliche beerdigung bezahlt werden können.

     

    Was ist das Urteil wert? Um dazu genutzt zu werden, wieder einmal zur Erkenntnis zu gelangen, dass so mancher Richter den Bezug zur Menschlichkeit verloren hat.

     

    Nachgefragt: Was haben Rechtsbürgertum und Empathie miteinander zu tun?

     

    Liebe Grüße

    Axel Dörken

  • J
    jan

    "Der CDU-Politiker war am Neujahrstag auf einer Skipiste mit einer 41-jährigen in den USA lebenden Slowakin zusammengeprallt..."

     

    "Auch für ihn bleibt der tödliche Zusammenstoß von Althaus mit einer slowenischen Skifahrerin "ein Sportunfall, wie er jedem passieren kann""

     

    war sie nun slowenin oder slowakin?

  • T
    thüringer

    Ja, und nun stellt die CDU Thüringen einen Vorbestraften als MP-Kandidaten auf.

     

    Klasse.

     

    Aber in Thüringen steht ohnehin schon vor der Wahl fest das die CDU das Steuer in der Hand behält.

  • GC
    Georg Classen

    Fuhr Herr Althaus laut Erkenntnis des Gerichts «gegen die Fahrtrichtung» (erste Version), also bergauf, oder fuhr er laut später durch das österreichische Justizministerium korrigierter(!) gerichtlicher Erkenntnis "bergabwärts", also mit der Fahrtrichtung in die Panoramapiste?

     

    Gegen letzteres sprechen alle bisherigen Darstellungen, die Fotos des Unfallortes sowie die offenbar durch eine frontale Kollision verursachten schweren Verletzungen. Zensur vom Justizministerium?

     

    Wer im Kamikazestil verantwortungslos und ohne Sicht die Pisten herunterrast, ist als MInisterpräsident nicht mehr tragbar. Das ist nichts anderes, als wenn er mit 180 Sachen in der Nebelbank ins Stauende gerast wäre.

  • V
    vic

    Unabhängig vom strafrechtlichen Aspekt des Unglücks, riecht das ungewöhnliche Instant-Verfahren doch sehr nach Kungelei zwischen der österreichischen Regierung und der deutschen.

    Was hier in wenigen Stunden erledigt wurde, dauert beim Normalo i.d.R. bis zu einem Jahr.

    Gleiches Recht für alle?

  • OH
    ohne Helm

    BTW:

    es war eine slowakische Skifahrerin, keine slowenische, ihr investigativen JournalistInnen ...

  • CJ
    Cornelia Jaskosch

    Wieviel Politik hat hier mitgemischt, dass Ministerpräsident Althaus so glimpflich davon gekommen ist. So wie es im Strassenverkehr Regeln gibt so gibt es die m.E. auch auf Skipisten und die wurden ja anscheinend von Herrn Althaus nicht beachtet. Was passiert mit einem Autofahrer der sich verkehrswidrig verhält und somit durch sein Verhalten ein anderer Mensch zu Tode kommt? Hat dieser auch das Glück, mit einer Geldbuße davon zukommen und obendrein noch als nicht vorbestraft zu gelten oder wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen.

  • HF
    Hans Friedrich

    Dass Politiker sich freikaufen ist nicht neu. Aber dass sie nicht einmal mehr zum Prozess erscheinen müssen... Bequemes Töten für Politiker!

  • L
    Lukas

    Ihr solltet das wort "Schifahren" vielleicht im Duden nachschlagen

  • S
    sparkatze

    tut dem ja auch nich weh

    wenn er sich nach dem urteil jetzt mit den hinterbliebenen irgendwie trifft und sich nochmal entschuldigt,tut es bestimmt nicht nur ihm sondern auch denen gut.

    ich kenn den mann sonst nicht weiter(hat sich wohl nie hervorgetan,was ihm auch wieder anzurechnen wär),und kann deshalb schlecht über ihn urteilen.

  • PS
    Peter Schneider

    Eine, Schande. Und wieder einmal wird die Ungerechtigkeit des westlichen Rechtssystems bestätigt. Den kleinen Mann hängen sie, den großen Mann lassen sie laufen. Noch nichtmal eine Bewährungsstrafe, typisch. Die 32000 Euro wird er vielleicht nicht gerade aus seiner Portokasse zahlen können, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das für ihn eine schmerzhafte Summe sein kann. In Österreich ist ein Menschenleben 32000 Euro wert.

  • J
    Jan

    war das opfer jetzt slowenin oder slowakin? bisher habe ich immer nur slowakin gehört...