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Vorwurf der fahrlässigen TötungAlthaus wegen Skiunfall angeklagt

Der thüringische Ministerpräsident Althaus muss sich vor Gericht verantworten. Die österreichische Staatsanwaltschaft hat ihn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Ein Kreuz und eine Kerze: Sie gemahnten Anfang Januar dem Tod der slowakischen Skifahrerin, die mit Althaus zusammenstieß. Bild: ap

Für den thüringischen Ministerpräsidenten Dieter Althaus (CDU) folgt nach seinem schweren Skiunfall am Neujahrstag in der Steiermark nun ein juristischer Albtraum: Die Staatsanwaltschaft im österreichischem Leoben hat gegen den Spitzenkandidaten der CDU für die Landtagswahlen in Thüringen am 30. August wegen fahrlässiger Tötung Anklage erhoben. Die Anklage ist von Althaus selbst und seinen Angehörigen jedoch erwartet worden.

Althaus war am 1. Januar als Skifahrer auf der Riesneralm im österreichischem Bezirk Liezen mit der 41-jährigen Beata Christandl zusammengeprallt. Die Frau starb noch am Unfallort, der 50 Jahre alte Politiker erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit einer Hirnblutung, wovon er sich derzeit in einer Klinik in Allensbach am Bodensee erholt.

Die österreichische Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass Althaus keine schwere Schuld an dem Unfall trifft. Doch nun wird in der Begründung der Anklage ein Gutachten zitiert, wonach der CDU-Politiker an der Kreuzung der Piste "Die Sonnige" gegen die Fahrtrichtung in eine andere Skipiste eingebogen und nach 12 bis 14 Metern mit der talwärts fahrenden 41-jährigen Frau zusammengestoßen ist. Sollte Althaus schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr.

Wie die Staatsanwaltschaft gestern mitteilte, wurde der Strafantrag dem zuständigen Bezirksgericht Irdning übermittelt. Althaus verzichtete auf das Recht, sich zu dem ihm zur Last gelegten Sachverhalt persönlich vernehmen zu lassen, und gab stattdessen eine Stellungnahme ab. "Darin erklärte er nachvollziehbar, keine Erinnerung an den Unfallablauf zu haben, keine sachdienlichen Angaben dazu machen zu können, jedoch die Ergebnisse der Sachverständigengutachten zur Kenntnis zu nehmen und die Verantwortung für den Tod Beata Christandls zu übernehmen", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben des Sprechers der Leobener Justizbehörde, Martin Plöbst, kommt es nach österreichischem Recht auf jeden Fall zu einem Prozess. In Österreich muss eine Anklage nicht wie in Deutschland erst zur Hauptverhandlung zugelassen werden. Im Februar hatte der Sprecher erklärt, eine Strafe unter der Schwelle, die zu einem Eintrag ins Vorstrafenregister führe, sei nicht ausgeschlossen. Althaus müsse nicht unbedingt persönlich an dem Verfahren teilnehmen. Nach österreichischem Recht könne er sich durch einen sogenannten Machthaber vertreten lassen.

Über den Gesundheitszustand von Althaus gibt es keine Neuigkeiten. Vor zwei Wochen hatten seine Ärzte gesagt, dass er noch vor der Sommerpause im Juni wieder in die Politik zurückkehren könne. Die Medikamente seien reduziert worden. Althaus könne fernsehen, kurze Telefongespräche führen und auch das Internet nutzen. Über einen längeren Zeitraum könne sich der Ministerpräsident aber noch nicht konzentrieren. Zudem würde er rasch ermüden. Deshalb bleiben die Kontakte von Althaus bis Mitte März weiter auf den engsten Familienkreis beschränkt. Althaus habe jedoch die "Bereitschaft und den Willen", wieder politisch tätig zu werden, sagte der Ärztliche Leiter der Schmieder Kliniken in Allensbach.

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15 Kommentare

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  • K
    Konrad

    Im Kommentar von vic hieß es: "Nur mit Kandidieren wird's vermutlich nichts". Irrtum! Und die meisten Deutschen und Thüringer sollen nichts dagegen haben. Vermutlich sind sie gar nicht über das Gutachten informiert. Demnach soll Herr Althaus ein Absperrnetz umkurvt haben und die andere Piste ein Stück HINAUFGEFAHREN sein und bei Tempo 40 mit der getöteten Frau frontal zusammengestoßen sein. Es handelte sich also nicht darum, dass Herr Althaus "nicht aufgepasst hat", wie Die Welt schreibt, sondern um ein extrem riskantes und rücksichtsloses Fahrmanöver. Dass er jetzt trotz Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wieder kandidiert, zeigt dieselbe Einstellung: Hallo, jetzt komme ich! Für mich gelten andere Maßstäbe.

  • V
    vic

    OK, viel passiert heute (am 3.03.)

    Dieser Instant-Prozess war eine Gefälligkeit unter Freunden.

    Vermutlich ganz oben abgesprochen.

    Gleiches Recht für alle? Irgendwo steht sowas geschrieben, ja. Gilt aber nicht für Normalos.

    Forget it!

  • AG
    A. garbers

    Ich halte es für nicht gut, dass der Tod einer zweifachen Mutter mit gerade 5.000€ "abgespeist" wird und gleichzeitig der mehr als sechsfache Betrag (33.000 €) als "Strafe" gezahlt werden muss!

  • J
    jonas

    läuft ja alles wie geschmiert !!

  • V
    vic

    Ich denke das ist eine reine Formalität. Hier ist ein Mensch um´s Leben gekommen, und natürlich muss die Schuldfrage geklärt werden. Das wäre in D nicht anders. Die Versicherungen wollen auch ihr Geld zurück, und das geht nur über ein(e) Schuldige(n). Die Anklage wird wohl rechtens sein, aber letztlich wird das Verfahren mit Sicherheit eingestellt.

    Nur mit Kandidieren wird´s vermutlich nichts, und das wird potententiellen Nachfolgern nicht ganz unrecht sein.

  • K
    Konrad

    Im Kommentar von vic hieß es: "Nur mit Kandidieren wird's vermutlich nichts". Irrtum! Und die meisten Deutschen und Thüringer sollen nichts dagegen haben. Vermutlich sind sie gar nicht über das Gutachten informiert. Demnach soll Herr Althaus ein Absperrnetz umkurvt haben und die andere Piste ein Stück HINAUFGEFAHREN sein und bei Tempo 40 mit der getöteten Frau frontal zusammengestoßen sein. Es handelte sich also nicht darum, dass Herr Althaus "nicht aufgepasst hat", wie Die Welt schreibt, sondern um ein extrem riskantes und rücksichtsloses Fahrmanöver. Dass er jetzt trotz Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wieder kandidiert, zeigt dieselbe Einstellung: Hallo, jetzt komme ich! Für mich gelten andere Maßstäbe.

  • V
    vic

    OK, viel passiert heute (am 3.03.)

    Dieser Instant-Prozess war eine Gefälligkeit unter Freunden.

    Vermutlich ganz oben abgesprochen.

    Gleiches Recht für alle? Irgendwo steht sowas geschrieben, ja. Gilt aber nicht für Normalos.

    Forget it!

  • AG
    A. garbers

    Ich halte es für nicht gut, dass der Tod einer zweifachen Mutter mit gerade 5.000€ "abgespeist" wird und gleichzeitig der mehr als sechsfache Betrag (33.000 €) als "Strafe" gezahlt werden muss!

  • J
    jonas

    läuft ja alles wie geschmiert !!

  • V
    vic

    Ich denke das ist eine reine Formalität. Hier ist ein Mensch um´s Leben gekommen, und natürlich muss die Schuldfrage geklärt werden. Das wäre in D nicht anders. Die Versicherungen wollen auch ihr Geld zurück, und das geht nur über ein(e) Schuldige(n). Die Anklage wird wohl rechtens sein, aber letztlich wird das Verfahren mit Sicherheit eingestellt.

    Nur mit Kandidieren wird´s vermutlich nichts, und das wird potententiellen Nachfolgern nicht ganz unrecht sein.

  • K
    Konrad

    Im Kommentar von vic hieß es: "Nur mit Kandidieren wird's vermutlich nichts". Irrtum! Und die meisten Deutschen und Thüringer sollen nichts dagegen haben. Vermutlich sind sie gar nicht über das Gutachten informiert. Demnach soll Herr Althaus ein Absperrnetz umkurvt haben und die andere Piste ein Stück HINAUFGEFAHREN sein und bei Tempo 40 mit der getöteten Frau frontal zusammengestoßen sein. Es handelte sich also nicht darum, dass Herr Althaus "nicht aufgepasst hat", wie Die Welt schreibt, sondern um ein extrem riskantes und rücksichtsloses Fahrmanöver. Dass er jetzt trotz Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung wieder kandidiert, zeigt dieselbe Einstellung: Hallo, jetzt komme ich! Für mich gelten andere Maßstäbe.

  • V
    vic

    OK, viel passiert heute (am 3.03.)

    Dieser Instant-Prozess war eine Gefälligkeit unter Freunden.

    Vermutlich ganz oben abgesprochen.

    Gleiches Recht für alle? Irgendwo steht sowas geschrieben, ja. Gilt aber nicht für Normalos.

    Forget it!

  • AG
    A. garbers

    Ich halte es für nicht gut, dass der Tod einer zweifachen Mutter mit gerade 5.000€ "abgespeist" wird und gleichzeitig der mehr als sechsfache Betrag (33.000 €) als "Strafe" gezahlt werden muss!

  • J
    jonas

    läuft ja alles wie geschmiert !!

  • V
    vic

    Ich denke das ist eine reine Formalität. Hier ist ein Mensch um´s Leben gekommen, und natürlich muss die Schuldfrage geklärt werden. Das wäre in D nicht anders. Die Versicherungen wollen auch ihr Geld zurück, und das geht nur über ein(e) Schuldige(n). Die Anklage wird wohl rechtens sein, aber letztlich wird das Verfahren mit Sicherheit eingestellt.

    Nur mit Kandidieren wird´s vermutlich nichts, und das wird potententiellen Nachfolgern nicht ganz unrecht sein.