Nach Schlappe vor Gericht: Trump-Regierung nimmt Abstand von „Entschädigungsfonds“
1,8 Milliarden Dollar wollte US-Präsident Donald Trump an seine „von der Justiz verfolgten“ Anhänger verteilen. Daraus wird wohl erst einmal nichts.
dpa | Die Regierung von US-Präsident Donald Trump rudert Medienberichten zufolge beim umstrittenen Entschädigungsfonds für angebliche Opfer der US-Justiz zurück. Das Portal Axios berichtete unter Berufung auf zwei hochrangige Beamte, dass die Regierung plane, vorerst Abstand von dem Fonds zu nehmen. Politico berichtete ähnlich.
Das Weiße Haus verwies auf Anfrage auf ein Statement des Justizministeriums auf der Plattform X. Darin verurteilte zwar das Ministerium die Entscheidung eines Gerichts, das die Pläne vorübergehend gestoppt hatte, aufs Schärfste. Jedoch hieß es zugleich, dass man sich an die Entscheidung halten werde.
Ob sich das Ministerium von dem Fonds komplett distanzieren wird und das letztlich dann das Aus der Pläne bedeuten würde, blieb damit offen.
Ein Bundesgericht in Virginia will mit dem Stopp sicherstellen, dass bis zur Klärung des Falls kein Geld unwiderruflich über den Fonds ausgezahlt werden kann. Es setzte eine Gerichtsanhörung für den 12. Juni an.
Selbst aus den eigenen Reihen der Republikaner zog der Entschädigungsfonds massiv Kritik auf sich. Kritiker reden von „Schmiergeld“ für Trump-Getreue und von Korruption. Im Kongress wurden sogar Abstimmungen über andere Haushaltsgelder verzögert, um so Druck auf Trump aufzubauen. Rund 1,8 Milliarden Dollar (rund 1,5 Milliarden Euro) sollten laut früheren Angaben des US-Justizministeriums in den neuen Fonds fließen, mit dem angebliche Opfer von politisch motivierter Verfolgung durch die US-Justiz entschädigt werden sollten.
Der Fonds ist das Ergebnis eines Vergleichs: Der Präsident hatte im Januar als Privatperson gegen den Staat geklagt und eine Milliardenentschädigung gefordert. In der Klage war einem damaligen Mitarbeiter der Bundessteuerbehörde vorgeworfen worden, sich während Trumps erster Amtszeit (2017–2021) unrechtmäßig Zugang zu Steuerdaten der Familienfirma verschafft und diese an „linksgerichtete Medien“ weitergegeben zu haben. Die Parteien legten den Rechtsstreit mit dem Vergleich bei.
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