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Nach Christchurch-AttentatVerbreiter von Video muss in Haft

Der Attentäter hatte in Neuseeland seine brutale Tat live im Internet gestreamt. Ein Mann hatte dies weiterverbreitet – auf besonders perfide Weise.

Solidaritätsdemonstration nach dem Christchurch-Anschlag in Hamburg Foto: dpa

Christchurch dpa | Wegen Verbreitung eines Terrorvideos ist ein mutmaßlicher Rechtsextremist in Neuseeland zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Besitzer eines Geschäfts, das mit Neonazi-Symbolen wirbt, hatte das Video des Anschlags auf zwei Moscheen mit 51 Toten Mitte März in Christchurch an Bekannte weitergeleitet.

Ein Gericht in der neuseeländischen Stadt verhängte deshalb am Dienstag die Haftstrafe gegen den 44-Jährigen.

Der Anschlag war vom Täter mit einer Helmkamera gefilmt und über ein Facebook-Konto live im Internet übertragen worden. Der Geschäftsmann aus Christchurch leitete die Aufnahmen am nächsten Tag an 30 Bekannte weiter.

Zudem gab er in Auftrag, das Video mit einem „Totenzähler“ zu versehen – einer Art Strichliste, wie viele Leute ermordet worden waren. Daraufhin wurde er festgenommen.

Wegen des Anschlags sitzt ein 29 Jahre alter Rechtsextremist aus Australien in einem Hochsicherheitsgefängnis in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft legt ihm 51-fachen Mord und 40-fachen Mordversuch zur Last. Bei einer Verurteilung erwartet den Australier lebenslange Haft. Der Prozess soll im Mai 2020 beginnen.

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