piwik no script img

Nach Aussagen des SonderermittlersGlogowski muss mit Regressansprüchen rechnen

Hannover (rtr) – Niedersachsen kann nach Ansicht des Sonderermittlers Heiner Herbst gegen den zurückgetretenen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski (SPD) Schadenersatzansprüche geltend machen. Herbst sagte im Untersuchungsausschuss des Landtags am Freitag, das Land habe möglicherweise Ansprüche auf entgangene Zinsen durch die verspätete Abführung von Aufsichtsratsbezügen an die Landeskasse. Auch müsse Glogowski die Flugkosten für eine Reise zu einem Opernbesuch nach Ägypten zurückzahlen. Herbst sagte als Sachverständiger in der ersten öffentlichen Sitzung des Ausschusses aus. Seinem Bericht zufolge hatte Glogowski während seiner Amtszeit verschiedentlich finanzielle Vorteile auf Kosten des Landes verschafft. Glogowski war nach Vorwürfen privater Vorteilnahme im vergangenen November zurückgetreten.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen