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NPD verliert gegen SWR

BERLIN taz ■ Die NPD ist mit ihrem Versuch gescheitert, einen Bericht der ARD-Sendung „Report Mainz“ gerichtlich verbieten zu lassen. „Report“ hatte im August über Bankverbindungen der Partei zu verschiedenen Kreditinstituten berichtet, die daraufhin die betreffenden Konten kündigten – nach NPD-Lesart ein widerrechtlicher Boykottaufruf, den die Rechtsextremisten per einstweilige Verfügung stoppen wollten. Dem widersprach nun das Landgericht Mainz mit Hinweis auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit: „Die Äußerung der Meinung, dass eine Partei, welche die Ausweisung aller in Deutschland lebenden Ausländer zwecks Herstellung einer rein deutschen Volksgemeinschaft fordert, in Deutschland nicht existieren sollte, kann (...) keinem verboten werden“, hieß es in der Urteilsbegründung. Ferner betonten die Richter, dass es Aufgabe öffentlich-rechtlicher Medien sei, politische Themen aufzugreifen und durch wertende Kritik zur öffentlichen Meinungsbildung beizutragen.

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