piwik no script img

NPD klagt vor Verfassungsgericht

Stuttgart (taz) - Mit einer Organklage vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht will der baden–württembergische Landesverband der NPD eine Gleichbehandlung wie andere Parteien bei der Anmietung öffentlicher Räume für Versammlungen und Landesparteitage erreichen. Für einen von der NPD für den 11. und 12. April geplanten Landesparteitag hatte die Stadt Sigmaringen vorab eine Haftungskaution für eventuell auftretende Schäden von 100.000 DM gefordert. Der Parteitag, so die Stadt, sei eine „schadensgeneigte Veranstaltung“, Auseinandersetzungen mit Schadensfolgen seien zu erwarten. Die NPD hatte damals behauptet, einen solchen Betrag nicht aufbringen zu können und hatte ihren Parteitag noch einen Tag vor Beginn abgesagt. Die Kautionsforderung, so die NPD jetzt in ihrer Organklage, stelle eine Verletzung des Grundgesetzes § 21 dar, die Chancengleichheit und Gleichbehandlung aller politischen Parteien seien aber unabänderliches Verfassungsprinzip. FORTSETZUNGEN VON SEITE 1

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen