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NIX MIT FEILSCHEN: FLOHMARKTVERBOT AM PFINGSTSONNTAG

Wer an freien Tagen gern in gebrauchtem Krempel stöbert und auf Schnäppchen hofft, wird am kommenden Sonntag enttäuscht sein. Denn dann ist Pfingsten, und dank des Berliner Ladenschlussgesetzes werden Flohmarktfans ihre Sammelwut zügeln müssen: Die Märkte dürfen am Pfingstsonntag nicht öffnen. Vor Verabschiedung des Gesetzes fehlten eindeutige Feiertagsregelungen – eine einzige „Grauzone“ habe es gegeben, sagt Marie-Lusie Dittmar, Sprecherin der Senatorin für Verbraucherschutz, Katrin Lompscher (Linkspartei/PDS). Das neue Gesetz ist dagegen eindeutig: Kunst- und Gebrauchtwarenmärkte dürfen am Pfingstsonntag nicht öffnen, genauso wenig wie am Karfreitag und Ostersonntag übrigens. Auch Bäckereien und Konditoreien müssen am Pfingst- und Ostersonntag geschlossen bleiben, am Karfreitag dürfen sie dagegen öffnen. Ausnahmen: keine. „Schwer nachvollziehbar“ findet das Marc Schultze, SPD-Vizevorsitzender SPD. „Gesetze sind von Menschen gemacht und können auch ganz schnell geändert werden“, tröstet Sprecherin Dittmar. „Bis Pfingsten ist da aber nichts mehr zu machen“, fügt sie sicherheitshalber hinzu. JEG  FOTO: SCHLOESSER/OSTKREUZ

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