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NACHGEFRAGT: BSHG um so dringender

taz: Stimmt es, daß die Mittel für BSHG-19-Stellen überhaupt nicht ausgeschöpft werden?

Irmgard Gaertner, Sozialsenatorin: Unsere Zielzahl für 1993 ist 900 BSHG-19-Verträge. Wir gehen davon aus, daß diese Zahl erreicht werden kann. Die Nachfrage ist steigend, von den Sozialhilfeempfängern wie von den Anbietern von Arbeit her.

Dennoch bleibt ein 10-Millionen-Rest im Topf?

Das stimmt in etwa, aber diese Mittel werden wieder für Zwecke der Sozialhilfe eingesetzt.

Falls in Bonn nach den vorliegenden Plänen die Gewährung von Arbeitslosenhilfe auf zwei Jahre begrenzt wird, können Sozialhilfeempfänger mit einer BSHG-19-Stelle nur kurzzeitig aus dem Sozialhilfe-Etat in den Arbeitsamts-Etat hinübergeschoben werden. Der Finanzsenator wird dann fragen, ob die 60 Millonen für BSHG-Stellen nicht gestrichen werden können.

Das ist möglich. Aber ohne Arbeit und ohne Arbeitslosenhilfe ist der Arbeitslose ohnehin auf Sozialhilfe angewiesen. Unser Beschäftigungsprogramm ist vielfach der einzige Weg, aus dieser Sackgasse herauszuführen und den Dauerbezug von Sozialhilfe zu vermeiden.

Macht der Paragraf 19 Bundessozialhilfe-Gesetz weiter Sinn?

Ja, auf jeden Fall, weil der Sozialhilfeempfänger an den Arbeitsmarkt herangeführt wird. Es ist aber unerträglich, daß mit dieser Neuregelung die Kommunen praktisch Funktionen des Arbeitsamtes übernehmen müssen und daß Menschen, die Versicherungsleistungen erbracht haben, zu Sozialhilfeempfängern gemacht werden. Int.: K.W.

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