: Mykonos-Prozeß: Bonn dementiert
Ein Sprecher der Bundesregierung hat gestern die Darstellung zurückgewiesen, ein Hinweis des BND auf die Mykonos-Attentäter sei auf Veranlassung von Kanzleramtsminister Bohl aus den Ermittlungsakten entfernt worden. Der Vermerk habe ursprünglich in einer Form vorgelegen, die Rückschlüsse auf die nachrichtendienstlichen Quellen zugelassen habe. Auf Bitten des BND habe der Hinweis so nicht in die Akten gelangen sollen. Der Richter im Mykonos- Prozeß hatte am Donnerstag gesagt, das Kanzleramt habe den entscheidenden Hinweis des BND, der zur Aufklärung des Mykonos- Attentats führte, noch vor Prozeßbeginn aus den Ermittlungsakten entfernen lassen. Er sei durch einen inhaltsgleichen Vermerk ersetzt worden, „in dem nur die Elemente fehlen, aus denen auf Quellen der Information geschlossen werden könnte“.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen