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„Mutter Gnädig“-Freispruch bestätigt

Berlin/Syke. Der Bundesgerichtshof hat die als „Mutter Gnädig“ bekannt gewordene Verkehrsrichterin Edda Frerker aus Syke (Landkreis Diepholz) vom Vorwurf freigesprochen, über Temposünder zu milde geurteilt zu haben. Der Strafsenat in Berlin bescheinigte ihr, daß sie mit ihrem in Einzelfällen geübten Verzicht auf Fahrverbote nicht das Recht gebeugt habe (Az.: 5 StR 472/96). dpa

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