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Mutmaßlicher SpähangriffDeutscher EU-Abgeordneter erstattet Strafanzeige gegen Orbán

Der grüne Europaparlamentarier Daniel Freund wirft Ungarns Ministerpräsidenten vor, auf seinen Geräten spioniert haben zu wollen – und geht dagegen vor.

Hält nicht viel von demokratischen Umgangsformen: Ungarns autokratischer Ministerpräsident Viktor Orbán Foto: Armando Franca/AP

dpa | Weil er Viktor Orbán eines mutmaßlichen Spähangriffs verdächtigt, geht der Grünen-Europabgeordnete Daniel Freund gegen Ungarns Ministerpräsidenten vor. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) erstattete Freund Strafanzeige gegen den ungarischen Regierungschef und gegen Unbekannt, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Eingereicht wurde die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Krefeld sowie bei speziellen Cybercrime-Anlaufstellen in Köln und Düsseldorf.

Demnach hätten Angreifer im vergangenen Jahr erfolglos versucht, eine Spionagesoftware auf Freunds Geräten zu installieren. Die Attacke sei mit einer Software des Anbieters Candiru durchgeführt worden, die auch ungarische Behörden nutzten, hieß es. Freund habe den Angaben zufolge eine Mail mit einer fingierten Anfrage erhalten. Bei der Software reiche ein Klick auf einen manipulierten Link, damit sie sich installiere.

„Nach Einschätzung der IT-Experten des EU-Parlaments könnte die ungarische Regierung hinter dem Lauschangriff auf mich stecken“, sagte Freund. Das überrasche ihn nicht, so der Abgeordnete weiter. „Orban verachtet Demokratie und Rechtsstaat. Sollte sich der Verdacht bestätigen, wäre das ein ungeheuerlicher Angriff auf das Europäische Parlament.“ In Europa solle niemand Angst haben müssen, überwacht zu werden, weil er sich für demokratische Werte einsetze.

Daniel Freund hat sich wiederholt gegen Orbán positioniert und kritisiert etwa Korruption im Land sowie rechtsstaatsfeindliche Politik. Ziel der Strafanzeige nun sei es, dass Spyware-Angriffe aufgeklärt und verhindert werden, teilten der Grüne und die GFF mit. „Sie verletzen die Privatsphäre der Betroffenen massiv. Außerdem verstoßen sie gegen das IT-Grundrecht und gegen das Fernmeldegeheimnis.“

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