: Musiklehrer die Flötentöne beigebracht
dpa | Strafarbeiten, Nachsitzen und ähnliche Erziehungsmethoden in der Schule hat ein Gericht in NRW infrage gestellt. Es verurteilte einen Realschullehrer in Neuss wegen Freiheitsberaubung, weil er Schüler am Verlassen des Klassenraums gehindert hatte. Amtsrichter Heiner Cöllen sprach den Pädagogen gestern schuldig, beließ es aber bei einer „Verwarnung mit Strafvorbehalt“. Als Auflage muss der sich im Umgang mit undisziplinierten Schülern fortbilden. Andernfalls drohen 1.000 Euro Geldstrafe. Der Musiklehrer hatte einer lauten Klasse eine schriftliche Arbeit aufgebrummt und nach dem Unterricht mehrere Schüler daran gehindert, den Raum zu verlassen. Einer von ihnen hatte per Handy die Polizei gerufen.
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