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Mütter- und kinderfeindliche GerichteVaterkontakt um jeden Preis

Kaija Kutter
Kommentar von Kaija Kutter

Gesetze und Gerichte gehen häufig sehr weit, um Eltern den Kontakt zu ihren Kindern zu ermöglichen. Das ist nicht immer zum Wohle der Kinder.

Vaterkontakt muss sein, auch gegen den Wunsch des Kindes Foto: Thomas Trutschel/imago

E s ist traurig, wenn Kinder ohne Kontakt zu ihrem Vater aufwachsen. Aber wie nun der Soziologe Wolfgang Hammer und sein Team an Hand einer Analyse von 154 Medienberichten darlegt, gehen Deutschlands Familiengerichte oft zu weit, um das zu ändern. Auch die taz kennt solche Fälle. Ein Junge muss zwei Jahre im Heim leben, weil er zur Mutter und nicht zum Vater will. Ein Vater gibt in einem Video dreist zu, dass er die Mutter schlug, und bekommt trotzdem die Kinder.

Ein Mädchen kann nirgends zur Schule gehen, weil sie vom Vater zur Mutter flüchtete und dort illegal lebt. Hammer machte vor zwei Jahren anhand von 1.000 Fallanalysen deutlich, dass es sich hier um ein Massenphänomen handelt. Um den Kontakt zu beiden Elternteilen durchzusetzen, werden Kinder durch staatliches Handeln geschädigt.

Kernproblem ist die aus den USA kommende Deutungsschablone des „Parental Alienation syndrome“ (PAS), der Vorstellung, dass es an der Manipulation durch die Mutter liegt, wenn ein Kind den Kontakt zum Vater ablehnt. Umstrittene Konzepte schlagen hierfür die gewaltsame Trennung von Mutter und Kind vor, um den Vaterkontakt zu ermöglichen. Dabei wird die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

Hinzu kamen eine Reihe von Gesetzesänderungen, wie jene von 2013, die nichtehelichen Vätern die Beantragung des Sorgerechts ermöglichte. In der Folge waren die Jugendämter aufgefordert, die Väter aktiv zu beraten, und wurden bei dieser Gelegenheit auch in diesen mütterfeindlichen Narrativen fortgebildet, die sich auch unter Juristen verfestigten. Das Thema häusliche Gewalt wurde relativiert. Deutschland tut zu wenig, um Mütter und Kinder zu schützen.

Wie Hammer, der früher Abteilungsleiter für Jugendhilfe in Hamburg war, nun mahnt, gehört dieses „im verborgenen gewachsene Unrecht im System“ durch die Politik gründlich aufgearbeitet. Nötig wäre dafür eine Enquetekommission im nächsten Bundestag, die die Gesetze und ihre Auswirkungen aus jüngerer Zeit überprüft. Die Ampel und das FDP-geführte Justizministerium hatte das Thema nicht richtig auf dem Schirm.

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Kaija Kutter
Redakteurin taz-Hamburg
Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.
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1 Kommentar

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  • "Hinzu kamen eine Reihe von Gesetzesänderungen, wie jene von 2013, die nichtehelichen Vätern die Beantragung des Sorgerechts ermöglichte."

    Bis 2013 hatten also nichteheliche Väter zwar die Pflicht Unterhalt zu zahlen, aber kein Recht das Kind zu sehen, wenn es die Mutter nicht wollte. Dieses Gesetz, das also eine massive Benachteiligung von Vätern war, wird jetzt als Anhaltspunkt genannt, dass sich die Situation verschlechtert hat? Spannender Gedanke, der eher zeigt, es geht nicht um das Wohl des Kindes, sondern mehr darum, Vätern Rechte zu nehmen.