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Mord bleibt ungesühnt

■ Freispruch für Angeklagten im Penny-Markt-Prozeß

Ein Sozialhilfeempfänger ist gestern vom Vorwurf des Raubmords an einem 33jährigen Leiter einer Penny-Markt-Filiale freigesprochen worden. Die 27. Große Strafkammer des Landgerichts sprach von einem unbefriedigenden Urteil, weil es viele Hinweise gebe, die auf den Angeklagten als Täter hinweisen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslängliche Freiheitsstrafe beantragt.

Der in der Nähe der Charlottenburger Filiale wohnende 41jährige Mann hatte als Stammkunde die Bekanntschaft des Filialleiters gesucht und war gelegentlich im Büro aufgetaucht, wo abends das Geld gezählt wird. Am 19. Mai 1993 war er – als „Rainer“ auch bei Kassierinnen bekannt – nachweislich nach Ladenschluß an der Lieferantentür. Das Opfer war kurz danach mit zertrümmertem Schädel gefunden worden.

Der wegen Eigentumsdelikten vorbestrafte Angeklagte lieferte ein nachweislich falsches Alibi. In seiner Küche wurden in einem Versteck 8.800 Mark gefunden. Einen Beweis, daß das Geld aus der Beute von mehr als 22.000 Mark stammt, gab es jedoch nicht. Auch konnten weder Fingerabdrücke noch Blutspritzer oder eine Tatwaffe nachgewiesen werden.

Fest stand für die Richter lediglich, daß der Angeklagte sich zur Tatzeit in der Nähe des Penny- Marktes aufgehalten hatte. Er wurde dort von einer Angestellten gesehen. Eine andere Mitarbeiterin hatte währenddessen aber einen völlig unbekannten Mann beobachtet, der laut Urteil ebenfalls als Täter in Betracht kommt. Dem Gericht blieb daher „nichts anderes übrig als Freispruch“.

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