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Mord an Rahma A.Lebenslange Haft für den Nachbarn

Urteil im Prozess wegen des Mordes an der jungen algerischen Krankenschwester: Furchtbar und unverständlich, aber nicht rassistisch motiviert.

Die Mutter der Getöteten sitzt beim Prozessauftakt neben ihrer Anwältin im Gerichtssaal Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Nadine Conti

Aus Hannover

Nadine Conti

Vor dem Landgericht Hannover ist der Prozess gegen Alexander K. zu Ende gegangen, der im vergangenen Sommer seine Nachbarin, Rahma A. (26), getötet hat. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Juli die Tür zur Wohnung im Stockwerk unter seiner eigenen eingetreten und der jungen Algerierin sein Jagdmesser in Brust und Bauch gerammt hat.

Äußerer Anlass soll ein banaler Nachbarschaftsstreit gewesen sein. Alexander K. hatte sich über Monate hinweg immer wieder über Rauchgeruch und Lärm beklagt, für die Rahma A. allerdings gar nichts konnte. Der arbeitslose und isolierte K. steigerte sich aber immer weiter in das Gefühl hinein, er sei „Psychoterror“ ausgesetzt.

Trotz seiner schwierigen Persönlichkeitsstruktur und psychischer Probleme wie Depressionen und Suizidgedanken ist er nach Einschätzung eines Sachverständigen voll schuldfähig.

Eine rassistische oder antimuslimische Motivation ließ sich Alexander K. dagegen nicht nachweisen – es gab keine Zeugen, die entsprechende Äußerungen mitbekommen hätten, und auch in seinen Computer- und Handydaten fand die Polizei nichts Entsprechendes.

Viel Resonanz im arabischen Raum und in sozialen Medien

Den Verdacht hatte zunächst die Familie der jungen Frau geäußert. Rahma A. selbst soll ihrer Schwester gegenüber geäußert haben, der seltsame Nachbar habe vielleicht etwas gegen sie, weil sie Hijab trage. Anders konnte sie sich die anhaltende Feindseligkeit wohl nicht erklären.

Der Verdacht fand im arabischen Raum und in den sozialen Medien rasch großen Widerhall, es gründete sich eine Initiative „Gerechtigkeit für Rahma“, es gab Gedenkveranstaltungen, eine Online-Petition und Spendenaufrufe für die Familie.

Die Richterin sagte in ihrer Urteilsbegründung, sie sei überzeugt, zu der Tat wäre es auch gekommen, wenn jemand anders hinter der Tür gestanden hätte: „Wer das war, darauf kam es ihm nicht an.“ Sie betonte: „Die Tat, die hier geschehen ist, braucht kein Label – sie ist ganz und gar furchtbar.“

Den Eltern und der Schwester sprach das Gericht außerdem ein Hinterbliebenengeld von insgesamt 55.000 Euro zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (mit Material von dpa)

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